Art 3 SVVtrYUGVtrG

Das Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetz vom 25. Februar 1960 (Bundesgesetzbl. I S. 93) gilt entsprechend.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.