Art 3 SVVtrYUGVtrG
Das Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetz vom 25. Februar 1960 (Bundesgesetzbl. I S. 93) gilt entsprechend.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.