Anlage 7 StandAG — (zu § 24 Absatz 5)Kriterium zur Bewertung der Gasbildung
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 1095)
Die Gasbildung soll unter Endlagerbedingungen möglichst gering sein. Indikator hierfür ist das Wasserangebot im Einlagerungsbereich nach der unten stehenden Tabelle.
Bewertungsrelevante
Eigenschaft des KriteriumsBewertungsgröße beziehungsweise
Indikator des KriteriumsWertungsgruppe
günstigbedingt günstigweniger günstig
GasbildungWasserangebot im
Einlagerungsbereichtrockenfeucht und dicht
(Gebirgsdurchlässigkeit
< 10–11 m/s)feucht
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.