Anlage 7 StandAG — (zu § 24 Absatz 5)Kriterium zur Bewertung der Gasbildung

(Fundstelle: BGBl. I 2017, 1095)

Die Gasbildung soll unter Endlagerbedingungen möglichst gering sein. Indikator hierfür ist das Wasserangebot im Einlagerungsbereich nach der unten stehenden Tabelle.

Bewertungsrelevante

Eigenschaft des KriteriumsBewertungsgröße beziehungsweise

Indikator des KriteriumsWertungsgruppe

günstigbedingt günstigweniger günstig

GasbildungWasserangebot im

Einlagerungsbereichtrockenfeucht und dicht

(Gebirgsdurchlässigkeit

< 10–11 m/s)feucht

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.