Anlage 12 StandAG — (zu § 25)Planungswissenschaftliche Abwägungskriterien

(Fundstelle: BGBl. I 2017, 1100)

Gewichtungsgruppe 1

KriteriumWertungsgruppe

günstigbedingt günstigweniger günstig

Abstand zu vorhandener bebauter

Fläche von Wohngebieten und

MischgebietenAbstand

> 1 000 mAbstand

500 – 1 000 mAbstand

< 500 m

Emissionen

(zum Beispiel Lärm, Schadstoffe)Unterschreitung der VorsorgewerteÜberschreitung der Vorsorgewerte in

bestimmten Phasen

bei Einhaltung der Grenzwerte

Überschreitung der Vorsorgewerte in

bestimmten Phasen

oberflächennahe Grundwasservorkommen zur Trinkwasser-

gewinnungkeineNutzung potenziell möglich oder Ausweichpotenzial gut

erschließbarBestehende oder geplante Nutzung und Ausweichpotenzial nur aufwändig erschließbar

Überschwemmungsgebietekeine

Gewichtungsgruppe 2

KriteriumWertungsgruppe

günstigbedingt günstigweniger günstig

Naturschutz- und Schutzgebiete nach §§ 23 und 32 Bundesnaturschutzgesetzkeine

bedeutende Kulturgüterkeine

tiefe Grundwasservorkommen zur

TrinkwassergewinnungkeineNutzung potenziell möglich oder Ausweichpotenzial gut

erschließbarBestehende oder geplante Nutzung und Ausweichpotenzial nur aufwändig erschließbar

Gewichtungsgruppe 3

KriteriumWertungsgruppe

günstigbedingt günstigweniger günstig

Anlagen, die der zwölften Verordnung

zur Durchführung des

Bundes-Immissionsschutzgesetzes

unterliegen

keine Anlagen

mit Störfallrisikovorhandene Anlagen mit Störfallrisiko sind verlegbarvorhandene Anlagen mit Störfallrisiko sind nicht verlegbar

Abbau von Bodenschätzen,

einschließlich Frackingkeine Vorkommenkeine Nutzung

bestehender Vorkommen/ungünstige Abbaubedingungenbestehende oder

geplante Nutzungen/günstige Abbaubedingungen

geothermische Nutzung des

Untergrundeskein Potenzialbestehende oder

geplante Nutzung

Nutzung des geologischen

Untergrundes als Erdspeicher

(Druckluft, CO2-Verpressung, Gas)kein Potenzialbestehende oder

geplante Nutzung

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.