Anlage 10 StandAG — (zu § 24 Absatz 5)Kriterium zur Bewertung der hydrochemischen Verhältnisse

(Fundstelle: BGBl. I 2017, 1098)

Die chemische Zusammensetzung der Tiefenwässer und die festen Mineralphasen des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs sollen sich auch nach dem Einbringen von Behälter- und Ausbaumaterial positiv auf die Rückhaltung der Radionuklide auswirken und das Material technischer und geotechnischer Barrieren chemisch möglichst nicht angreifen. Indikatoren hierfür sind:

1.

ein chemisches Gleichgewicht zwischen dem Wirtsgestein im Bereich des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs und dem darin enthaltenen tiefen Grundwasser,

2.

neutrale bis leicht alkalische Bedingungen (pH-Wert 7 bis 8) im Bereich des Tiefenwassers,

3.

ein anoxisch-reduzierendes Milieu im Bereich des Tiefenwassers,

4.

ein möglichst geringer Gehalt an Kolloiden und Komplexbildnern im Tiefenwasser und

5.

eine geringe Karbonatkonzentration im Tiefenwasser.

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