Anlage 1 StandAG — (zu § 24 Absatz 3)Kriterium zur Bewertung des Transportes radioaktiver Stoffe durch Grundwasserbewegungen im einschlusswirksamen Gebirgsbereich
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 1088)
Der Transport radioaktiver Stoffe durch Grundwasserbewegungen und Diffusion im einschlusswirksamen Gebirgsbereich soll so gering wie möglich sein. Bewertungsrelevante Eigenschaften dieses Kriteriums sind die im einschlusswirksamen Gebirgsbereich vorherrschende Grundwasserströmung, das Grundwasserangebot und die Diffusionsgeschwindigkeit entsprechend der unten stehenden Tabelle. Solange die entsprechenden Indikatoren nicht standortspezifisch erhoben sind, kann für die Abwägung das jeweilige Wirtsgestein als Indikator verwendet werden.
Bewertungsrelevante
Eigenschaft des KriteriumsBewertungsgröße beziehungsweise
Indikator des KriteriumsWertungsgruppe
günstigbedingt günstigweniger günstig
GrundwasserströmungAbstandsgeschwindigkeit des Grundwassers [mm/a]< 0,10,1 – 1> 1
GrundwasserangebotCharakteristische Gebirgsdurchlässigkeit des Gesteinstyps [m/s]< 10–1210–12 – 10–10> 10–10
DiffusionsgeschwindigkeitCharakteristischer effektiver
Diffusionskoeffizient des
Gesteinstyps für tritiiertes
Wasser (HTO) bei 25 °C [m2/s]< 10–1110–11 – 10–10> 10–10
Diffusionsgeschwindigkeit
bei TonsteinAbsolute Porosität< 20 %20 % – 40 %> 40 %
VerfestigungsgradTonsteinfester Tonhalbfester Ton
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.