Anlage 1 StandAG — (zu § 24 Absatz 3)Kriterium zur Bewertung des Transportes radioaktiver Stoffe durch Grundwasserbewegungen im einschlusswirksamen Gebirgsbereich

(Fundstelle: BGBl. I 2017, 1088)

Der Transport radioaktiver Stoffe durch Grundwasserbewegungen und Diffusion im einschlusswirksamen Gebirgsbereich soll so gering wie möglich sein. Bewertungsrelevante Eigenschaften dieses Kriteriums sind die im einschlusswirksamen Gebirgsbereich vorherrschende Grundwasserströmung, das Grundwasserangebot und die Diffusionsgeschwindigkeit entsprechend der unten stehenden Tabelle. Solange die entsprechenden Indikatoren nicht standortspezifisch erhoben sind, kann für die Abwägung das jeweilige Wirtsgestein als Indikator verwendet werden.

Bewertungsrelevante

Eigenschaft des KriteriumsBewertungsgröße beziehungsweise

Indikator des KriteriumsWertungsgruppe

günstigbedingt günstigweniger günstig

GrundwasserströmungAbstandsgeschwindigkeit des Grundwassers [mm/a]< 0,10,1 – 1> 1

GrundwasserangebotCharakteristische Gebirgsdurchlässigkeit des Gesteinstyps [m/s]< 10–1210–12 – 10–10> 10–10

DiffusionsgeschwindigkeitCharakteristischer effektiver

Diffusionskoeffizient des

Gesteinstyps für tritiiertes

Wasser (HTO) bei 25 °C [m2/s]< 10–1110–11 – 10–10> 10–10

Diffusionsgeschwindigkeit

bei TonsteinAbsolute Porosität< 20 %20 % – 40 %> 40 %

VerfestigungsgradTonsteinfester Tonhalbfester Ton

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.