Anlage 11 StandAG — (zu § 24 Absatz 5)Kriterium zur Bewertung des Schutzes des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch das Deckgebirge

(Fundstelle: BGBl. I 2017, 1099)

Das Deckgebirge soll durch seine Mächtigkeit sowie seinen strukturellen Aufbau und seine Zusammensetzung möglichst langfristig zum Schutz des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs gegen direkte oder indirekte Auswirkungen exogener Vorgänge beitragen. Indikatoren hierfür sind die Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs mit grundwasser- und erosionshemmenden Gesteinen und deren Verbreitung und Mächtigkeit im Deckgebirge sowie das Fehlen von strukturellen Komplikationen im Deckgebirge, aus denen sich Beeinträchtigungen des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs ergeben können, nach der unten stehenden Tabelle.

Bewertungsrelevante

Eigenschaft des KriteriumBewertungsgröße des Kriteriums

beziehungsweise IndikatorsWertungsgruppe

günstigbedingt günstigungünstig

Schutz des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch günstigen Aufbau des Deckgebirges gegen Erosion und

Subrosion sowie ihre

Folgen (insbesondere

Dekompaktion)Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs

mit grundwasserhemmenden

Gesteinen, Verbreitung und Mächtigkeit grundwasserhemmender Gesteine im

Deckgebirgemächtige

vollständige Überdeckung, geschlossene Verbreitung grundwasserhemmender Gesteine im Deckgebirgeflächenhafte, aber lückenhafte beziehungsweise

unvollständige Überdeckung, flächenhafte, aber lückenhafte beziehungsweise

unvollständige Verbreitung grundwasserhemmender Gesteine im Deckgebirgefehlende

Überdeckung,

Fehlen grundwasserhemmender Gesteine im Deckgebirge

Verbreitung und Mächtigkeit

erosionshemmender Gesteine

im Deckgebirge des einschlusswirksamen Gebirgsbereichsmächtige

vollständige Überdeckung, weiträumige

geschlossene Verbreitung

besonders erosionshemmender Gesteine im Deckgebirgeflächenhafte, aber lückenhafte beziehungsweise

unvollständige Überdeckung, flächenhafte, aber lückenhafte beziehungsweise

unvollständige Verbreitung

erosionshemmender Gesteine im Deckgebirgefehlende

Überdeckung, Fehlen erosionshemmender Gesteine im Deckgebirge

keine Ausprägung struktureller Komplikationen (zum Beispiel Störungen, Scheitelgräben, Karststrukturen) im Deckgebirge, aus denen sich subrosive,

hydraulische oder mechanische Beeinträchtigungen für den einschlusswirksamen Gebirgsbereich ergeben könntenDeckgebirge mit ungestörtem Aufbaustrukturelle Komplikationen, aber ohne

erkennbare hydraulische Wirksamkeit (zum Beispiel verheilte Klüfte/Störungen)strukturelle Komplikationen mit potenzieller hydraulischer Wirksamkeit

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