Anlage 2 SchKiSpVDBest 1
Fundstelle des Originaltextes: GBl. I 1987, Nr. 13, 153 - 154
Qualitätspaß
(Schüler- und Kinderspeisung)
Woche vom ...................... bis ....................
produzierende Einrichtung ...............................
Empfänger ...............................................
Tag Datum
Name des KochsGerichtQualitätsmerkmale *2)BemerkungenUnterschrift (Küchenkommission, Essenteilnehmer
A BG BG BK BT B
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Gesamt Bw *1)
*1)
- Bewertungseinheiten
*2)
- nähere Angaben siehe Rückseite
QualitätsmerkmaleBewertungsgrundlageBewertungseinheiten Soll
Aussehen
max. 4 Bw
-
ansprechende, zweckmäßige Anrichteweise1
-
produkttypische Farbe1
-
fachgerechte Zusammenstellung der Speisenkomponenten1
-
fachgerechte Schnittführung und gleichmäßige Portionsgrößen1
Geruch
max. 2 Bw
-
erzeugnistypischer Geruch2
Geschmack
max. 4 Bw
-
erzeugnistypischer Geschmack1
-
harmonisch abgestimmte Würzung2
-
frisch, rein, ohne Beeinträchtigung1
Konsistenz
max. 5 Bw
-
spezifische Konsistenz der festen Speisenbestandteile2
-
Bindung entsprechend der Spezifik der flüssigen Speisenbestandteile2
-
arteigene Oberflächenbeschaffenheit (keine Verhornung, Verkrustung)1
Temperatur
max. 5 Bw
-
Verzehrtemperatur der Speisenkomponenten (Minimum 60 Grad bei warmen Speisen)
Hauptkomponente2
Sättigungsbeilage1
Gemüsebeilage2
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Hinweise für die Bewertung der Qualität des Essens für die Einrichtungen, die im Speisenferntransport beliefert werden
-
Die Qualität des Essens ist täglich zu kontrollieren und im Qualitätspaß zu bewerten;
-
der Qualitätspaß verbleibt in der Woche in den Ausgabestellen;
-
jeden Montag wird für die laufende Woche durch die produzierende Küche ein neuer Qualitätspaß ausgehändigt und der Qualitätspaß von der vorangegangenen Woche wieder vollständig ausgefüllt abgefordert;
-
treten erhebliche Qualitätsbeanstandungen auf, ist die produzierende Küche sofort durch die ausgebende Einrichtung zu informieren.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.