Anlage 2 SchKiSpVDBest 1

Fundstelle des Originaltextes: GBl. I 1987, Nr. 13, 153 - 154

Qualitätspaß

(Schüler- und Kinderspeisung)

 

Woche vom ...................... bis ....................

produzierende Einrichtung ...............................

Empfänger ...............................................

 

     

Tag Datum

Name des KochsGerichtQualitätsmerkmale *2)BemerkungenUnterschrift (Küchenkommission, Essenteilnehmer

 

     

A BG BG BK BT B

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 Gesamt Bw *1)

*1)

- Bewertungseinheiten

*2)

- nähere Angaben siehe Rückseite

 

QualitätsmerkmaleBewertungsgrundlageBewertungseinheiten Soll

Aussehen

max. 4 Bw

-

ansprechende, zweckmäßige Anrichteweise1

-

produkttypische Farbe1

-

fachgerechte Zusammenstellung der Speisenkomponenten1

-

fachgerechte Schnittführung und gleichmäßige Portionsgrößen1

Geruch

max. 2 Bw

-

erzeugnistypischer Geruch2

Geschmack

max. 4 Bw

-

erzeugnistypischer Geschmack1

-

harmonisch abgestimmte Würzung2

-

frisch, rein, ohne Beeinträchtigung1

Konsistenz

max. 5 Bw

-

spezifische Konsistenz der festen Speisenbestandteile2

-

Bindung entsprechend der Spezifik der flüssigen Speisenbestandteile2

-

arteigene Oberflächenbeschaffenheit (keine Verhornung, Verkrustung)1

Temperatur

max. 5 Bw

-

Verzehrtemperatur der Speisenkomponenten (Minimum 60 Grad bei warmen Speisen) 

 

Hauptkomponente2

 

Sättigungsbeilage1

 

Gemüsebeilage2

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Hinweise für die Bewertung der Qualität des Essens für die Einrichtungen, die im Speisenferntransport beliefert werden

-

Die Qualität des Essens ist täglich zu kontrollieren und im Qualitätspaß zu bewerten;

-

der Qualitätspaß verbleibt in der Woche in den Ausgabestellen;

-

jeden Montag wird für die laufende Woche durch die produzierende Küche ein neuer Qualitätspaß ausgehändigt und der Qualitätspaß von der vorangegangenen Woche wieder vollständig ausgefüllt abgefordert;

-

treten erhebliche Qualitätsbeanstandungen auf, ist die produzierende Küche sofort durch die ausgebende Einrichtung zu informieren.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.