§ 7 2. RAV — Auswirkungen auf den Sozialzuschlag

Die sich nach den §§ 4 und 5 ergebenden Erhöhungsbeträge werden auf den Sozialzuschlag nicht angerechnet.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.