Anlage 5 PPBV — (zu § 17 Absatz 2)Ermittlung des Pflegebedarfs auf Intensivstationen für Kinder: Zuordnung zu den Leistungsstufen

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 188, S. 48 - 50)

Spezielle Intensivpflege NICU: Alter bei Aufnahme < 28. Lebenstag oder < 2 500 g Aufnahmegewicht

LeistungsbereichLeistungsstufe IS1 – Grundleistungen

SpezialpflegeLeistungsstufe IS2 – Erweiterte Leistungen

IntensivüberwachungLeistungsstufe IS3 – Besondere Leistungen

Intensivtherapie

1. Leistung im Zusammenhang mit Beobachten und Überwachen des

Patienten und Umfelds

Alle Patienten, die nicht der

Leistungsstufe IS2 oder IS3

zugeordnet werdenMindestes eines der folgenden Zu-/Ableitungssysteme:

Invasive arterielle RR-Messung

Thoraxdrainage

Externe Ventrikeldrainage

Schlürf- bzw. Replogle-Sonde bei Ösophagu-

satresie

Intraoperativ gelegene Magensonde nach

Korrektur einer Ösophaugsatresie

kontinuierliches EEG-Monitoring

Zentraler Venenkatheter (inkl. Nabelvenen-

katheter)Lebensbedrohliche Akutphase (vitale Bedrohung)

2. Leistungen im Zusammenhang mit der Beatmung/CPAP (inkl. Vor- und Nachbereitung)

Alle Patienten, die nicht der

Leistungsstufe IS2 oder IS3

zugeordnet werdenBeatmeter Patient (invasiv oder nicht invasiv), sofern das Zuordnungsmerkmal der Leistungsstufe IS3 nicht zutrifft.Invasiv beatmeter Patient bei instabiler Beatmungssituation (Beatmung mit z. B. OI > 25)

3. Leistungen im Zusammenhang mit medikamentöser Versorgung (z. B.: iv,

oral, s.c., auch als Kurzinfusion) und Infusionstherapie (inkl. Parenterale Ernährung, Katecholamine)

Alle Patienten, die nicht der

Leistungsstufe IS2 oder IS3

zugeordnet werden

Katecholamin-DTI, sofern das Zuordnungs-

merkmal der Leistungsstufe IS3 nicht zutrifft,

oder

Kontinuierliche Prostaglandin-Infusion oder

Kontinuierliche Insulin-Infusion oder

Medikamentös behandeltes Entzugs- oder

DelirsyndromKreislauf instabiler Patient (mit z. B. wechselnder Katecholamin-/Kreislauftherapie, Katecholamin-DTI ≥ 2 Katecholamine)

4. Leistungen im

Zusammenhang mit

ärztlichen Eingriffen

und Diagnostik

Alle Patienten, die nicht der

Leistungsstufe IS2 oder IS3

zugeordnet werdenHypothermie-Behandlung nach den ersten

24 Stunden

Hypothermie-Behandlung in den ersten

24 Stunden oder

Tag einer größeren Operation

(z. B. Zwerchfellhernie) oder

Austauschtransfusion oder

ECMO-Therapie

5. Übergeordnete EinstufungskriterienAlle Patienten, die nicht der Leistungsstufe IS2 oder IS3 zugeordnet werden

Frühgeborene < 1 000 g in den ersten

72 Lebensstunden

Andere Gründe bei 1:1-Betreuung

Sterbebegleitung

Spezielle Intensivpflege PICU: Alter bei Aufnahme ≥ 28. Lebenstag und ≥ 2 500 g Aufnahmegewicht

LeistungsbereichLeistungsstufe IS1 – Grundleistung

SpezialpflegeLeistungsstufe IS2 – Erweiterte Leistung

IntensivüberwachungLeistungsstufe IS3 – Besondere Leistung

Intensivtherapie

1. Leistung im Zusammenhang mit Beobachten und Überwachen des

Patienten und UmfeldsAlle Patienten, die nicht der Leistungsstufe IS2 oder IS3 zugeordnet werdenMindestens drei der folgenden Zu-/Ableitungssysteme:

Zentraler Venenkatheter (ZVK, Hickman)

Invasive arterielle RR-Messung

Thoraxdrainage/Wunddrainage

Externe Ventrikeldrainage

Kontinuierliches EEG-Monitoring

Kontinuierliches ICP-Monitoring (Parechym-

sonde, epi- oder subdurale Sonde)

Blasenkatheter/suprapubischer Katheter

Lebensbedrohliche Akutphase oder

CPP-basierte Hirndrucktherapie (= instabil)

2. Leistungen im Zusammenhang mit der Beatmung/CPAP (inkl. Vor- und Nachbereitung)Alle Patienten, die nicht der Leistungsstufe IS2 oder IS3 zugeordnet werden

Modifikation/Intensivierung der Beatmung bei

heimbeatmeten Patienten oder

HFNC-Therapie (> 1 Liter/kg angefeuchtet und

angewärmt) oder

Nicht-invasive Beatmung über Nasal Prongs

oder Maske oder

Invasiv beatmeter Patient bei stabiler

Beatmungssituation oder

NO-Beatmung ≤ 15 ppm (bei stabiler

Beatmungssituation) oder

Beatmungsweaning mit Frühmobilisation

Invasiv beatmeter Patient bei instabiler

Beatmungssituation (schweres Lungenversagen = FiO2≥ 60 %, PEEP ≥ 10 cmH2O,

PIP ≥ 28 cm H2O) oder

NO-Beatmung > 15 ppm

3. Leistungen im Zusammenhang mit medikamentöser Versorgung (z. B.: iv,

oral, s.c., auch als Kurzinfusion) und Infusionstherapie (inkl. Parenterale Ernährung, Katecholamine)Alle Patienten, die nicht der Leistungsstufe IS2 oder IS3 zugeordnet werden

Katecholamin-DTI (bis 2 Katecholamine) oder

Mind. 10 unterschiedliche i.v.-Medikamente oder

Medikamentös oder nicht medikamentös

behandeltes Entzugs- oder DelirsyndromKatecholamin-DTI (≥ 3 Katecholamine aus

Adrenalin > 0,05 µg/kg/min, Noradrenalin

> 0,05 µg/kg/min, Dobutamin > 5 oder µg/kg/min, Vasopressin)

4. Leistungen im Zusammenhang mit ärztlichen Eingriffen und DiagnostikAlle Patienten, die nicht der Leistungsstufe IS2 oder IS3 zugeordnet werdenPeritonealdialyse manuell < 10 Zyklen pro Tag oder maschinell

Peritonealdialyse manuell ≥ 10 Zyklen/Tag

oder Intervall < 2 Stunden oder

vvECMO oder vaECMO (nur bei invasiv

beatmeten Patienten) oder

kontinuierliche Nierenersatzverfahren

(CVVH, CVVHD, CVVHDF)

(nur bei invasiv beatmeten Patienten) oder

Postreanimationstherapie Tag 1–3 / 72 Stunden

nach Ereignis (nur bei invasiv beatmeten

Patienten) oder

Thermische Verletzungen > 20% KOF

5. Übergeordnete EinstufungskriterienAlle Patienten, die nicht der Leistungsstufe IS2 oder IS3 zugeordnet werden

Schwerwiegende Bewusstseinsstörung/

Coma (GCS) oder

Tag mit Transportbegleitung

Isolation mit Einzelzimmer-Schleusung oder

Andere Gründe bei 1:1-Betreuung oder

Sterbebegleitung/Tag des Todes

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.