Anlage 2 PPBV — (zu § 9 Absatz 1)Ermittlung des Pflegebedarfs auf Normalstationen für Erwachsene: Zuordnung zu den Leistungsstufen
(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 188, S. 16 - 21)
Erläuternde Hinweise: Diese Anlage kommt für die Tagschicht (6 bis 22 Uhr) zur Anwendung.Allgemeine Pflege
Zuordnungsmerkmale
Leistungs-
stufen
Leistungs-
bereiche A1
GrundleistungenA2
Erweiterte LeistungenA3
Besondere LeistungenA4
Hochaufwendige Leistungen
KörperpflegeAlle Patienten, die nicht A2, A3 oder A4 zugeordnet werden.
–
Hilfe bei überwiegend selbständiger
Körperpflege
–
Patient bedarf der Unterstützung, um
dann selbständig die Körperpflege durchführen zu können:
◌
Körperpflegemittel vor-/nachbereiten
◌
Hilfe bei Teilkörperwäsche
◌
Übernahme wesentlicher Teile
der Körperpflege (z. B. Haar-/Nagelpflege, Rasur, eincremen)
–
Überwiegende oder vollständige
Übernahme der Körperpflege
–
Patient kann keine oder nur wenige
Handgriffe selbst durchführen
–
Patient wird zur selbständigen
Körperpflege trainiert:
◌
Ganzkörperwäsche/Baden/Duschen durchführen
◌
Zur Körperpflege anleiten/
überwachen
–
Ständige Anwesenheit einer Pflege-
person notwendig
–
ICD-U50.4-, U50.5 oder U51.2 liegt vor und vollständige Übernahme (vÜ) oder Anleitung (a) zur Körperpflege durch die Pflege und in Verbindung mit zusätzlichen Aspekten:
–
Ganzkörperwaschung (GKW) in vÜ, a
1 x tägl. und 4 x tägl. Teilkörperwaschung des Oberkörpers oder des Unterkörpers in vÜ, a durchführen
–
GKW in vÜ, a 2 x tägl. durchführen
–
GKW in vÜ mit zwei Pflegepersonen
durchführen (pflegefachlich begründet)
–
Therapeutische Ganzkörperwaschung/-pflege nach folgenden Konzepten durchführen:
◌
Bobath-Konzept
◌
NDT-Konzept
◌
MRT (Motor Relearning Programme)
◌
Basalstimulierend belebende GKW
◌
Basalstimulierend beruhigende GKW
◌
Sonstige basalstimulierende GKW
◌
Andere einrichtungsspezifische
Konzepte
Ernährung
–
Nahrungsaufbereitung/Sondennahrung
–
Patient ist in der Lage, nach individueller Vorbereitung der Mahlzeit, diese einzunehmen:
◌
Mahlzeiten mundgerecht zubereiten (z. B. zerkleinern, Schnitten schmieren)
◌
Getränke mit Trinkhilfe bereitstellen
◌
Verabreichung von Sondennahrung (Schwerkraft oder mit Ernährungspumpe)
–
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme/
Sondennahrung
–
Patienten sind ohne Hilfestellung
während der Mahlzeiten nicht in der Lage, diese einzunehmen:
◌
Nahrung und Getränke verabreichen
◌
Trink- und Esstraining (weniger als
4 x tgl.)
◌
Verabreichung der Sondennahrung
(Bolusapplikation, weniger als 7 x tgl.)
–
Ständige Anwesenheit einer Pflege-
person ist notwendig
–
Volle Übernahme der oralen Nahrungs- und Flüssigkeitsverabreichung
–
Ess- und Trinktraining (mind. 4 x tgl.)
–
Bolusapplikation von Sondennahrung und/oder Flüssigkeit (mind. 7 x tgl.)
Ausscheidung
–
Unterstützung zur kontrollierten
Blasen-/Darmentleerung
–
Patient kann Ausscheidung kontrol-
lieren, aber nicht ohne Hilfe verrichten:
◌
Ausscheidungsunterstützung mit
z. B. Toilettenstuhl, Steckbecken, Urinflasche
◌
Begleitung zur Toilette
–
Entleeren, Wechseln von Katheter-
oder Stomabeutel
–
Versorgung bei mehrmaligem
Erbrechen (Patient/Umgebung)
–
Aufwendiges Versorgen bei starkem
Schwitzen (z. B. Wäschewechsel)
–
Überwiegende oder vollständige Übernahme der Maßnahmen im Kontext der Ausscheidung durch die Pflegeperson, d. h. Erforderlichkeit mindestens einer der folgenden Maßnahmen:
◌
Wechsel von Inkontinenzmaterialien in vÜ, a mind. 3 x tägl. durchführen
◌
Ausscheidungsunterstützung auf der Toilette in vÜ, a mind. 3 x tägl.
◌
Zur selbständigen Stomaversorgung
anleiten
◌
Digitale Ausräumung des Enddarms
durchführen
◌
Reinigungseinlauf durchführen
◌
Mind. 3 tägl. Intimbereich nach Stuhlausscheidung in vÜ reinigen bei Durchfall bzw. Stuhlinkontinenz
–
Kleiderwechsel oder Wäschewechsel
im Kontext von starkem Schwitzen durchführen mind. 3 x tägl.ICD-U50.4-, U50.5 oder U51.2 liegt vor und vÜ der Maßnahmen im Kontext der Ausscheidung durch die Pflege in Verbindung mit zusätzlichen Aspekten:
–
Miktion/Defäkation im Bett mind.
4 x tägl. mit Steckbecken/Urinflasche/Inkontinenzhose in vÜ, a
–
Miktion/Defäkation im Bett, auf dem
Toilettenstuhl oder auf der Toilette mit zwei Pflegepersonen (pflegefachlich begründet)
–
Kontinenztraining durchführen; Maß-
nahmen sind abhängig von der Pflegediagnose, geeignete evidenzbasierte Handlungskonzepte zur Kontinenzförderung sind entsprechend der Kontinenz-Form umzusetzen (z. B. Beratungsgespräch zur Kontinenzförderung und -versorgung durchführen bei allen Inkontinenzformen und eine geeignete Pflegehandlung zur Kontinenzförderung wie z. B. intermittierender Selbst-/Fremdkatheterismus bei
Reflexurininkontinenz; Toilettentraining nach festgelegten Intervallen bei funktionaler Inkontinenz, Blasentraining z. B. bei Dranginkontinenz)
Mobilisation und Positionswechsel
–
Einfacher Positionswechsel und Mobilisation
–
Patient benötigt Hilfe/Unterstützung bei Mobilisation/Positionswechsel
–
Patient ist überwiegend in der Lage, sich im Bett zu drehen, benötigt Unterstützung beim Aufstehen
–
Überwiegende oder vollständige Übernahme des Positionswechsels, bzw. Mobilisation durch die Pflegeperson,
d.h. es ist insgesamt 6 x tägl. eine der nachfolgenden Maßnahmen zu planen:
◌
Positionswechsel im Bett/Rollstuhl
durchführen
◌
Mobilisierungsmaßnahmen wie
Standtraining, Gehtraining in vÜ, a
◌
Transfer z. B. vom Bett zum
Stuhl/Rollstuhl/an den Tisch mind. vÜ, a unterstützen
–
Patient ist immobil
–
Patient ist überwiegend nicht in der
Lage, sich im Bett zu drehen/aufzustehenICD-U50.4-; U50.5 oder U51.2 liegt vor und vÜ der Maßnahmen im Kontext des Positionswechsels der Mobilisation durch die Pflege in Verbindung mit zusätzlichen Aspekten:
–
Positionswechsel mind. 8 x tägl.
in vÜ, a durchführen
–
Therapeutischer Positionswechsel oder Transfer oder Mobilisation nach folgenden Konzepten mind. 6 x tägl.:
◌
Bobath-Konzept
◌
NDT-Konzept
◌
MRT (Motor Relearning Programme)
◌
Kinästhetik
◌
Andere, einrichtungsspezifische
Konzepte
◌
Mind. 4 x tägl. Spastik lösen und
normale Bewegungsabläufe durch Fazilitation, Inhibition mind. 2 x tägl. anbahnen
◌
Kreislaufstabilisierende Maßnahmen mind. 6 x tägl. z. B. Muskelpumpe vor der Mobilisation einsetzen
–
Positionswechsel oder Transfer oder Mobilisation (insgesamt mind. 6 x tägl.) in vÜ mit zwei Pflegepersonen durchführen (pflegefachlich begründet)
–
Suchen oder Rückbegleiten des
Patienten auf Station/in das Zimmer mind. 4 x tägl.
Spezielle Pflege
Zuordnungsmerkmale
Leistungs-
stufen
Leistungs-
bereiche S1
GrundleistungenS2
Erweiterte LeistungenS3
Besondere LeistungenS4
Hochaufwendige Leistungen
Leistungen im Zusammenhang mit
–
Operationen
–
Invasiven Maßnahmen
–
Akuten KrankheitsphasenAlle Patienten, die nicht S2, S3 oder S4 zugeordnet werden.
–
Beobachten des Patienten und Kon-
trolle von mindestens 2 Parametern1
4 – 6 x in 8 Std., wobei eine gleichmäßige Verteilung nicht nötig ist (es können auch z. B. 8 Werte in einer Std, erhoben werden). Die Parameter können zusammengezählt werden, aber es müssen mind. 2 Parameter sein und mind. 8 Messungen/Beobachtungen in 8 Std.
◌
Beispiele:
1 x Gewicht, 7 x Puls
3 x BZ, 1 x ZVD, 2 x Temp.,
2 x Puls
–
Beobachten des Patienten und Kon-
trolle von mindestens 3 Parametern1 über 12 Std., wobei eine gleichmäßige Verteilung nicht nötig ist (es können auch z. B. 18 Werte, in einer Std. erhoben werden). Die Parameter können zusammengezählt werden, aber es müssen mind. 3 Parameter sein und mind. 6 Messungen/Beobachtungen in 12 Std.
◌
Beispiele:
3 x BZ, 1 x ZVD, 2 x Temp.,
6 x RR,
6 x PulsEs muss in mindestens zwei verschiedenen Leistungsbereichen je mindestens ein Zuordnungsmerkmal der Leistungsstufe S3 zutreffen.
Hinweis zu 1:
Parameter können kombiniert zusammengezählt werden:
○
Vitalparameter (Blutdruck, Puls, Temperatur, Atemfrequenz, O2-Sättigung)
○
Schmerz
○
Gewicht
○
Umfangsmessungen (Bauch, Extremitäten)
○
Ausscheidung (Urin, Stuhl, Erbrechen, Wundsekret, bzgl. Menge, Aussehen,
Bilanz)
○
Blutzucker
○
DMS: Durchblutung, Motorik, Neurologische Überwachung (Pupillen, Reflexe,
Bewusstsein)
○
Bewegungsprotokoll
–
Aufwendiges Versorgen von Zu-/Ableitungs-/Absaugsystemen bedingt durch den Patientenzustand, Lage, System und Häufigkeit:
◌
Thoraxdrainage
◌
Spülkatheter
–
Endotracheales Absaugen mehr als
4 x tgl.
◌
Liquorableitung
◌
Absaugen (mehr als 3 x tgl.)
◌
Legen von Magensonde, Blasen-
katheter (ED/DK)
◌
ZVK, Hickmann-Katheter, Shaldon-
Katheter
◌
Wechsel des Behältnisses oder
Ziehen von mind. zwei Drainagen
◌
VAC-Pumpe
◌
Trachealkanüle
◌
Einlauf (aufwendiges Ablaufsystem)
Leistungen im Zusammenhang mit medikamentöser Versorgung
–
Kontinuierliche oder mehrfach wiederholte Infusionen/Transfusionen:
○
1 000 ml Infusionslösung während
des Tagdienstes
○
Verabreichung von mind. 2 Kurz-
Infusionen
○
Intravenöse Verabreichung von
Zytostatika, wenn nicht fortlaufend beobachtet werden muss (trifft zu bei weniger aggressiven Zytostatika mit Verabreichungsdauer unter 2 Std. einschl. Nachbeobachtung)
○
Gaben von Transfusionen, Blut-
ersatzprodukten
–
Inhalation/Atemhilfe geben mind.
3 x tgl.
–
Kontinuierliche oder mehrfach wiederholte Infusionen/Transfusionen:
○
Verabreichung von mind. 5 Kurz-
Infusionen
○
Gaben von mind. 3 Transfusionen,
Blutersatzprodukten
–
Fortlaufende Beobachtung und
Betreuung bei schwerwiegenden
Arzneimittelwirkungen
–
Arzneimittelgaben, die über einen
Zeitraum von mehreren Stunden (mind. 2) einer Beobachtung/Betreuung bedürfen
Hinweis: Eine Einstufung erfolgt
aufgrund einer schwerwiegenden
Medikamentenwirkung, nicht aufgrund des Medikamentes selbst:
○
Intravenöse Verabreichung von
Zytostatika, wenn die Verabreichung einschl. Nachbeobachtung den Zeitraum von 2 Std. überschreitet und in dieser Zeit eine engmaschige Beobachtung stattfinden muss
○
Intravenöse Insulingabe bei Blut-
zuckerkrisen
○
Verabreichung hochwirksamer Medikamente bei Herz-Kreislauf-Krisen
Leistungen im Zusammenhang mit Wund- und Hautbehandlung
–
Aufwendiger Verbandwechsel2 (VW)
–
Behandlung großflächiger3 oder tiefer4 Wunden oder großer Hautareale5
–
Einfacher Verbandswechsel mind.
2 x tgl.
–
Aufwendiger VW2 mehrmals tgl.
(mind. 2 x)
–
Behandlung großflächiger3 oder tiefer4 Wunden oder großer Hautareale5 mehrmals tgl. (mind. 2 x)
–
Einfacher VW mind. 3 x tgl.
Hinweis zu 2 Aufwendiger VW:
–
Technisch schwieriger VW
–
Unruhiger oder wenig kooperativer Patient
–
Zwei Pflegekräfte erforderlich
–
Steriler VW, bei dem zusätzlich ein Medikament auf Anordnung appliziert wird
(Auflagen, Salbe, Gaze, Spülen, Baden)
–
z. B. septischer VW mit Wundreinigung, Verbände in Verbindung mit Spülungen/Drainagen, Gipsverband mit darunter liegenden Wunden
Hinweis zu 3 großflächige Wunden:
–
Mind. 4 cm2 große Wunde, z. B. Dekubitus, Verbrennung, Ulzerationen
–
Großflächige Hauterkrankungen, die eine Hautbehandlung erfordern inkl. medi-
zinische Bäder
Hinweis zu 4 tiefe Wunden:
–
Mit freiliegenden Gewebestrukturen, Muskeln, Sehnen, Knochen
Hinweis zu 5 große Hautareale:
–
Komplette Extremität
–
Erhebliche Teile der vorderen oder hinteren Körperseite
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.