Anlage 4 PPBV — (zu § 13 Absatz 2 Satz 1)Ermittlung des Pflegebedarfs auf Normalstationen für Kinder: Zuordnung zu den Leistungsstufen der speziellen Pflege

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 188, S. 43 - 47)

I. Leistungsbereich OP, invasive Maßnahmen, akute Krankheitsphase, dauernde Bedrohung

AltersgruppeLeistungsstufeArt der LeistungZuordnungsmerkmal/Maßnahme

F, K und JKS1GrundleistungenAlle Patienten, die nicht der Leistungsstufe KS2, KS3 oder KS4 zugeordnet werden

KS2Erweiterte LeistungenVitalzeichenkontrolle und Krankenbeobachtung mit Erhebung von mindestens 24 Parametern* täglich

Aufwendiges Versorgen von Ableitungs- und Absaugsystem/-en (Versorgen von Trachelakanüle oder Bulau-Drainage/-n, häufiges Absaugen, Legen oder Wechseln einer Magensonde, Legen eines Blasenkatheters, Wechsel einer Stomaplatte, engmaschige Kontrollen von Ableitungsmengen)

Pflegespezifische physikalische Maßnahmen 3 – 5 x täglich, z. B.:

Inhalation, Wadenwickel oder

Medizinisches Voll-/Teilbad (nach ärztl. Anordnung) 1 x tägl.mind. 20 Minuten

KS3Besondere LeistungenVitalzeichenkontrolle und Krankenbeobachtung zum Erkennen einer akuten Bedrohung fortlaufend innerhalb von 24 Stunden, z. B.:

Kontinuierliche Monitorüberwachung und engmaschige Krankenbeobachtung, z. B. nach Fieberkrampf, oder

stündliche GCS-Erhebung oder

postoperativ z. B. 2 stdl. Vitalparameter Puls, Atmung, RR und Kontrolle von Ausscheidung, Wundbett und Motorik, Durchblutung und Sensibilität (MDS)

Pflegespezifische physikalische Maßnahmen mindestens 6 x tägl., z. B.:

Inhalation

Wickel, Auflagen, Aromatherapie

medizinisches Vollbad (nach ärztl. Anordnung) mind. 60 Minuten (inkl. Vor- und Nachbereitung)

KS4Hochaufwendige LeistungenVitalzeichenkontrolle und Krankenbeobachtung zum Erkennen einer akuten Bedrohung fortlaufend innerhalb von 24 Stunden bei Zeichen einer respiratorischen Beeinträchtigung oder bei Vorhandensein eines Tracheostomas und bei Vorliegen eines Erschwernisfaktors (siehe Beispielliste):

kontinuierliche Monitorüberwachung/Pulsoximetrie und mindestens 2-stdl. Beurteilung und

Dokumentation des Atemmusters oder

1-stdl. Dokumentation von Puls und Atmung (ohne Monitor), Beurteilung der Atmung und

atemtherapeutische Leistungen mit einem Zeitaufwand von mindestens 30 Minuten wie:

Absaugen von Schleim aus Tracheostoma oder Nase, Mund, Rachen oder

Anleitung von Eltern und Angehörigen im Umgang mit Absaugsystemen oder in der

Tracheostomapflege oder

Anleitung zum Wechsel der Trachealkanüle

Pflegespezifische physikalische Maßnahmen zur Pneumonieprophylaxe oder Sekretmobilisation und Verbesserung der Belüftung der Atemwege in an die Bedürfnisse des Patienten angepasster Kombination mindestens 90 Minuten tägl. (Summe kann addiert werden) bei Pneumonierisiko durch Vorliegen eines Erschwernisfaktors (siehe Beispielliste) oder bei Zeichen

einer respiratorischen Beeinträchtigung:

Inhalation oder

Vibrationsbehandlung des Thorax oder

Wickel/Auflagen/Umschläge oder

Maßnahmen der Atemtherapie: Anleiten und Beaufsichtigen von in- und Exspirationsübungen

mit entsprechenden Hilfsmitteln (z. B.: Kontaktatmung) oder

Anleiten von Eltern/Bezugsperson in Techniken zur Sekretmobilisation beim Patienten

(z. B. autogene Drainage, Drainagelagerung) oder

Speziallagerung zur Ventilations- und Mobilitätsförderung des Thorax mit Evaluation und

Dokumentation des Behandlungsverlaufs (z. B. Dehnlagerung, Halbmondlagerung)

Beispielliste (nicht abschließend) für die Altersgruppen F, K und J für Erschwernisfaktoren bei Überwachen und Beobachten:

(ehemaliges) Frühgeborenes (nur Altersgruppen F und K)

chronische respiratorische Erkrankung

angeborene oder erworbene Fehlbildung des Thorax oder der Wirbelsäule, syndromale, neuromuskuläre sowie angeborene Stoffwechselerkrankung, die die Atmung beeinträchtigt

Parese, Plegiezustand nach großem operativen Eingriff

Vorhandensein einer Thoraxdrainage

II. Leistungsbereich Medikamentöse Versorgung

AltersgruppeLeistungsstufeArt der LeistungZuordnungsmerkmal/Maßnahme

F, K, JKS1GrundleistungenAlle Patienten, die nicht der Leistungsstufe KS2, KS3 oder KS4 zugeordnet werden

KS2Erweiterte LeistungenVorbereiten, Nachbereiten und Kontrollieren von z. B.:

mind. 2 Kurzinfusionen

einer Dauerinfusion

einer Transfusion

intravenöser Zytostatikagabe (wenn keine fortlaufende Beobachtung erforderlich ist) oder

Verabreichung von mehreren i.m.-Injektionen, s.c.-Injektionen, i.v.-Injektionen oder Komplexes Medikamentenregime mit Verabreichung außerhalb der normalen Nahrungsaufnahme bis zu

5 x täglich

KS3Besondere LeistungenVorbereiten, Nachbereiten und Kontrollieren von z. B.:

mind. 5 Kurzinfusionen

zwei Transfusionen und/oder Transfusionen von mind. 2 Std.

intravenöser Zytostatikagabe (wenn fortlaufende Beobachtung erforderlich ist) oder Komplexes Medikamentenregime mit Verabreichung mind. 6 x täglich

Fortlaufendes Beobachten und Betreuen des Patienten bei Gefahr einer akuten Bedrohung

bei z. B.:

zu erwartenden Nebenwirkungen

Provokationstests

einer allergischen Reaktion

Unverträglichkeit, z. B. Übelkeit und Erbrechen

medikamentöser Neueinstellung (z. B. Antikonvulsiva, Insulintherapie)

KS4Hochaufwendige LeistungenZu mindestens neun verschiedenen Uhrzeiten Verabreichung der Arzneimittel, die der Patient nicht selbständig einnehmen kann, bei massiver Abwehr/Widerständen/Uneinsichtigkeit bei der Verabreichung von Arzneimitteln oder massiver Beeinträchtigung der oralen Arzneimitteleinnahme durch Bewusstseinseinschränkung und hochaufwendiges (komplexes) Arzneimittelregime entsprechend ärztlicher Anordnung mit hoher Verabreichungsfrequenz oder Multimedikation

Mindestens 12 Arzneimittel/Tag (z. B. Klysmen, Suspensionen, Inhalate, Injektionslösungen, Tabletten, Granulate, die in besonderer Form (z. B. mörsern, auflösen) zubereitet werden müssen) undmindestens drei Applikationszeitpunkte (z. B. morgens, mittags, abends) für die Verabreichung dieser Arzneimittel bei massiver Beeinträchtigung der oralen Arzneimitteleinnahme durch Bewusstseinseinschränkung und

hochaufwendiges (komplexes) Arzneimittelregime entsprechend ärztlicher Anordnung mit

hoher Verabreichungsfrequenz oder Multimedikation oder Kau-/Schluckstörung mit starken Auswirkungen auf die Arzneimitteleinnahme

Hochaufwendiges Infusionsregime von mindestens 9 (Kurz-)Infusionen (ohne alleinige Trägerflüssigkeiten) i. v. oder Spritzenpumpe i. v. oder Injektionen in liegende Zugänge

i. v. mit Dokumentation und Sicherung eines entsprechenden Zugangs

III. Leistungsbereich Wund- und Hautbehandlung/Assistieren ärztlicher Tätigkeiten

AltersgruppeLeistungsstufeArt der LeistungZuordnungsmerkmal/Maßnahme

F, K, JKS1GrundleistungenAlle Patienten, die nicht der Leistungsstufe KS2, KS3 oder KS4 zugeordnet werden

KS2Erweiterte LeistungenVor- und Nachbereiten und Assistieren bei aufwendigem Verbandswechsel oder Assistenz bei Entfernung von einer Drainage oder einem ZVK etc.

Vor- und Nachbereiten und Assistieren beim Versorgen einer lokalen Verbrennung oder einer Verbrühung mind. 2. Grades

Auftragen/Einreiben von Salben oder Tinkturen auf eine große Hautregion oder einfacher Verbandswechsel mind. 2 x tägl.

Vor- und Nachbereiten und Mitwirken bei ärztlichen Tätigkeiten von mindestens 30 Minuten Dauer,

z. B. bei einer Lumbalpunktion

KS3Besondere LeistungenEines der unter KS2 genannten Kriterien mindestens 2 x täglichoder durch 2 PFK

einfacher Verbandswechsel mind. 3 x tägl.

KS4Hochaufwendige Leistungen

Hochaufwendige Wundversorgung oder

Versorgung von sekundär heilenden Wunden oder Dekubitus (gemäß Assessmentergebnis) oder

bei Verbrennung/Verbrühung (ab 2. Grades bei mindestens 9 Prozent der KOF oder an einer der folgenden Lokalisationen: Gesicht/Hals, Hand, Fuß, Intimbereich) oder

aufwendige Wunde nach OP bei Vorliegen eines Erschwernisfaktors (siehe Beispielliste) oder

bei aufwendiger Hautbehandlung oder aufwendigem Verband bedingt durch einen Erschwernisfaktor (siehe Beispielliste)

mindestens 30 Minuten 2 x täglich oder 1 x täglich durch 2 PFK wie:

Vor- und Nachbereiten und Assistieren bei aufwendigem Verbandwechsel oder

Vor- und Nachbereiten und Assistieren beim Versorgen einer lokalen Verbrennung oder

Verbrühung oder

Auftragen oder Einreiben von Salben oder Tinkturen oder speziellen Wundmaterialien nach ärztl. Anordnung auf eine große Hautregion oder

Anleiten von Eltern/Bezugsperson im Umgang mit dem Material und der Pflege (z. B. Fixateur

externe mit Pin-Pflege, Anlegen einer Kompressionsmaske)

Systematisches Wundmanagement

von Wunden bei aufwendiger Wundversorgung von sekundär heilenden Wunden oder Dekubitus (gemäß Assessmentergebnis) oder

bei Verbrennung/Verbrühung (ab 2. Grades bei mindestens 9 Prozent der KOF oder an einer der folgenden Lokalisationen: Gesicht/Hals, Hand, Fuß, Intimbereich) oder

von aufwendiger Wunde nach OP bei Vorliegen eines Erschwernisfaktors (siehe Beispielliste) bestehend aus:

spezifische Wunddiagnose, Rezidivzahl, Wunddauer, -lokalisation, -größe, -rand, -umgebung, -grund, Entzündungszeichen und mögliche Wundheilungsstörungen und

Wundbehandlung, bestehend aus Wundreinigung und/oder Wunddesinfektion sowie Wundauflagen und/oder Auflagenfixierung von mindestens 30 Minuten pro Tag und

systematische Evaluation des Wundheilungsprozesses

Beispielliste (nicht abschließend) für die Altersgruppen F, K und J für Erschwernisfaktoren bei Wund- und Hautbehandlung/ärztl. Assistenz:

Kompartmentsyndrom

offene Fraktur

Hydrozephalus mit externer Ableitung (nur Altersgruppe F)

künstlicher Darmausgang

künstlicher Blasenausgang

OP im Anal-/Urogenitalbereich (z. B. bei Hypospadie, Adrenogenitales Syndrom, anorektale Malformation (exkl. OP bei Phimose))

IV. Leistungsbereich Begleitung

AltersgruppeLeistungsstufeArt der LeistungZuordnungsmerkmal/Maßnahme

F, K, JKS1GrundleistungenBegleitung findet Berücksichtigung in den allgemeinen Leistungsstufen KS1, KS2 und KS3. Erst ab Leistungsstufe KS4 findet eine gesonderte Berücksichtigung statt.

KS2Erweiterte LeistungenBegleitung findet Berücksichtigung in den allgemeinen Leistungsstufen KS1, KS2 und KS3. Erst ab Leistungsstufe KS4 findet eine gesonderte Berücksichtigung statt.

KS3Besondere LeistungenBegleitung findet Berücksichtigung in den allgemeinen Leistungsstufen KS1, KS2 und KS3. Erst ab Leistungsstufe KS4 findet eine gesonderte Berücksichtigung statt.

KS4Hochaufwendige LeistungenFortlaufendes Beobachten und Betreuen (1:1) des Patienten durch eine PFK bei Maßnahmen/

Untersuchungen/Behandlungen außerhalb der Station oder bei einer indizierten Sitzwache durch eine PFK von mindestens 240 Minuten am Tag inkl. Vor- und Nachbereiten (Summe kann addiert werden)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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