Anlage 7 PassV

(Fundstelle: BGBl. I 2007, 2445 - 2452

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Vorläufiger DiplomatenpassDecke

Vorläufiger DiplomatenpassVorsatz und Buchseite 1

Vorläufiger DiplomatenpassBuchseiten 2 und 3

Die Seiten 1 bis 16 und die hintere Passdecke werden

am unteren Rand mit der Dokumentennummer versehen.

Vorläufiger DiplomatenpassBuchseiten 4 und 5

Vorläufiger DiplomatenpassBuchseiten 6 und 7

Vorläufiger DiplomatenpassBuchseiten 8 und 9

Seiten 8 bis 15 gleichlautend

Vorläufiger DiplomatenpassBuchseite 16 und Vorsatz

Vorläufiger DiplomatenpassAufkleber Personaldaten

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.