Anlage 10 PassV
( Fundstelle: BGBl. I 2007, 2458 - 2459 )
Reiseausweis als Passersatz
zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland
Außenseiten
Reiseausweis als Passersatz
zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland
Innenseiten
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.