Anlage 10 PassV

( Fundstelle: BGBl. I 2007, 2458 - 2459 )

Reiseausweis als Passersatz

zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland

Außenseiten

Reiseausweis als Passersatz

zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland

Innenseiten

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.