Anlage 2d PassV — Muster des Aufklebers zur Eintragung amtlicher Vermerke
(Fundstelle: BGBl. I 2021, 3685;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.