Anlage 3 PassV
(Fundstelle: BGBl. I 2007, 2413 - 2420;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Vorläufiger ReisepassDecke
Vorläufiger ReisepassVorsatz und Buchseite 1
Vorläufiger ReisepassBuchseiten 2 und 3
Die Seiten 1 bis 16 und die hintere Passdecke werden
am unteren Rand mit der Dokumentennummer versehen
Vorläufiger ReisepassBuchseiten 4 und 5
Vorläufiger ReisepassBuchseiten 6 und 7
Vorläufiger ReisepassBuchseiten 8 und 9
Seiten 8 bis 15 gleichlautend
Vorläufiger ReisepassBuchseite 16 und Vorsatz
Vorläufiger ReisepassAufkleber Personaldaten
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.