Anlage 3 PassV

(Fundstelle: BGBl. I 2007, 2413 - 2420;

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Vorläufiger ReisepassDecke

Vorläufiger ReisepassVorsatz und Buchseite 1

Vorläufiger ReisepassBuchseiten 2 und 3

Die Seiten 1 bis 16 und die hintere Passdecke werden

am unteren Rand mit der Dokumentennummer versehen

Vorläufiger ReisepassBuchseiten 4 und 5

Vorläufiger ReisepassBuchseiten 6 und 7

Vorläufiger ReisepassBuchseiten 8 und 9

Seiten 8 bis 15 gleichlautend

Vorläufiger ReisepassBuchseite 16 und Vorsatz

Vorläufiger ReisepassAufkleber Personaldaten

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.