Inhaltsübersicht LuftBO

Erster Abschnitt

 Allgemeine Vorschriften

§ 1Anwendungsbereich

§ 2Verantwortlichkeit

§ 3Grundregel für den Betrieb

§ 3aSprachkenntnisse der Flugbesatzung im gewerblichen Luftverkehr

Zweiter Abschnitt

 Technische Betriebsvorschriften

§ 4Zulässige Betriebszeiten

§§ 5 bis 9(weggefallen)

§ 10   Wägung der Luftfahrzeuge

§§ 11 bis 13 (weggefallen)

§ 14  Lufttüchtigkeitsanweisungen

§ 15   (weggefallen)

Dritter Abschnitt

§§ 16 bis 17(weggefallen)

Vierter Abschnitt

 Ausrüstung der Luftfahrzeuge

§ 18Ausrüstung

§ 19Ergänzungsausrüstung, die durch den Verwendungszweck erforderlich ist

§ 20Ergänzungsausrüstung, die durch die Betriebsart erforderlich ist

§ 21Ergänzungsausrüstung, die durch äußere Betriebsbedingungen erforderlich ist

§ 22Zusätzliche Ergänzungsausrüstung

Fünfter Abschnitt

 Allgemeine Flugbetriebsvorschriften

1.Flugbetrieb

  § 23Verwendung des Luftfahrzeugs

  § 24Betriebsgrenzen für Luftfahrzeuge

§ 24aBesondere betriebliche Genehmigungen

  § 25Verlust der Lufttüchtigkeit

  § 26Ausfall von Ausrüstungsteilen

  § 27Kontrollen nach Klarlisten

  § 28Anzeigepflicht

  § 29Betriebsstoffmengen

  § 30Bordbuch

  § 31Flugdurchführungsplan

2.Flugbesatzung

  § 32Zusammensetzung der Flugbesatzung

  § 33Verhalten der Besatzung im Flugbetrieb

  § 34Betriebsmindestbedingungen und Mindestflughöhen

  § 35Wettermindestbedingungen

Sechster Abschnitt

 Besondere Flugbetriebsvorschriften

1.Betrieb von Luftfahrzeugen in Luftfahrtunternehmen

  § 36Überwachung

  § 37Flugbetriebshandbuch

  § 38Betriebsleiter

  § 39Anzeigepflicht

  § 40Flugbetriebspersonal

  § 41Zusammensetzung der Besatzung

  § 42Anforderungen an die Besatzungsmitglieder

  § 43Aufenthalt im Führerraum

  § 44Aufgaben des Flugdienstberaters

  § 45Flugdurchführungsplan

  § 46Betriebsstoffvorräte

  § 47Mindestausrüstungsliste

  § 48Klarlisten

  § 49(weggefallen)

  § 50(weggefallen)

  § 51Such- und Rettungsdienst

  § 52Fluggäste

  § 53Einmotorige Luftfahrzeuge

2.Arbeitsflüge

  § 54Arbeitsflüge

3.Flugzeiten, Flugdienstzeiten und Ruhezeiten berufsmäßig tätiger Besatzungen von Luftfahrzeugen innerhalb und außerhalb von Luftfahrtunternehmen

  § 55Flugzeiten, Flugdienstzeiten und Ruhezeiten berufsmäßig tätiger Besatzungen von Luftfahrzeugen innerhalb und außerhalb von Luftfahrtunternehmen

Siebter Abschnitt

 Schlußvorschriften

§ 56Durchführungsvorschriften

§ 57Ordnungswidrigkeiten

§ 58Inkrafttreten

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.