§ 5 LAP-hDEUKV — Ausschreibung, Bewerbung

(1) Bewerberinnen und Bewerber werden durch Stellenausschreibung ermittelt.

(2) Bewerbungen sind an die Eisenbahn-Unfallkasse zu richten. Der Bewerbung sind beizufügen:

1.

ein Lebenslauf,

2.

ein Lichtbild aus neuester Zeit,

3.

Kopien der letzten Schulzeugnisse, des Diplomzeugnisses, der Diplomurkunde sowie der Zeugnisse über die Tätigkeiten nach § 5 der Prüfungsordnung vom 15. Mai 1997,

4.

eine Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers über schwebende Ermittlungs- und sonstige Strafverfahren und

5.

gegebenenfalls Kopien

a)

des Schwerbehindertenausweises oder des Bescheides über die Gleichstellung als schwerbehinderter Mensch und

b)

des Zulassungs- oder Eingliederungsscheins oder der Bestätigung nach § 14 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.