§ 17 KraftstoffLBV — Lieferpflicht
Kraftstoffhändler, die an einer Tankstelle Kraftstoff abgeben, sind verpflichtet, Abnehmern Kraftstoff gegen Bezugscheine zu liefern, soweit sie über Vorräte verfügen.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.