§ 13 KlauenPflPrV — Prüfungsteil „Rechtliche Bestimmungen“

(1) Der Prüfling soll nachweisen, dass er die berufsbezogenen Rechtsvorschriften, insbesondere aus den Bereichen Arbeits- und Sozialrecht, Unternehmensrecht, Steuerrecht, Veterinärrecht, Versicherungs- und Haftungsrecht, bei der Führung eines Klauenpflegebetriebes umsetzen und diese im Zusammenhang darstellen kann.

(2) Die Prüfung ist schriftlich durchzuführen. Dabei sind komplexe Fragestellungen aus den in Absatz 1 aufgeführten Inhalten zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.