§ 27 GDBNDVerfSchVDV — Studiengebiete des Grundstudiums

Die Studiengebiete des Grundstudiums sind:

1.

staatsrechtliche und politische Grundlagen des Verwaltungshandelns,

2.

rechtliche Grundlagen des Verwaltungshandelns,

3.

volks- und finanzwirtschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns,

4.

betriebswirtschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns, Organisation und Informationsverarbeitung sowie

5.

sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.