Anlage 17a FZV — (zu § 53a)Kennzeichenfolie auf Trägerplatte als Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder, motorisierte Krankenfahrstühle und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge

(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 382, S. 15 - 16)

1.

Schematische Darstellung mit Maßen der Beschriftung

2.

Schematische Darstellung des Hologramms

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