Anlage 17a FZV — (zu § 53a)Kennzeichenfolie auf Trägerplatte als Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder, motorisierte Krankenfahrstühle und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge
(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 382, S. 15 - 16)
1.
Schematische Darstellung mit Maßen der Beschriftung
2.
Schematische Darstellung des Hologramms
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.