Anlage 14 FZV — (zu § 42 Absatz 5 Satz 1)Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 199, S. 125 - 126)

Für die Ausgestaltung, die Sicherheitsmerkmale, die Objektsicherung und die Fertigungskontrolle ist Anlage 6 Nummern 1 bis 3 entsprechend anzuwenden.

Abbildung Vorderseite:

Abbildung Rückseite:

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.