Anlage 15 FZV — (zu § 43 Absatz 2 Satz 1)Fahrzeugscheinheft für Oldtimerfahrzeuge mit rotem Kennzeichen

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 199, S. 127)

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Fahrzeugscheinheft

für Oldtimerfahrzeuge mit rotem Kennzeichen nach

§ 43 FZV

Das vorstehende Kennzeichen ist

Vorname, Name, Firma

Straße und Hausnummer

Postleitzahl, Wohnort/Firmensitz

für die in der Auflistung beschriebenen ___ Fahrzeuge zu den in den nachfolgenden Hinweisen genannten Zwecken zugeteilt worden.

Ort, Datum

Name der Zulassungsbehörde

Unterschrift

Seiten 2 ff.

lfd. Nr.FahrzeugklasseFahrzeugherstellerFINHubraumErstzulassungZul. Gesamtmasse in kgZul. max. Achslast in kgmax.

km/h

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Hinweise

Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Oldtimer-Fahrzeuge

Zwecke

Das rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung wurde aufgrund der Vorschriften des § 43 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zugeteilt für:

a)Probefahrten:

Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeug

b)Überführungsfahrten:

Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort dienen

c)An- und Abfahrten sowie Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen

d)Fahrten zum Zweck der Wartung und der Reparatur des Fahrzeugs

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.