Anlage 4 FoVDV — (zu § 1 Nr. 4) Stammzertifikat für Vermehrungsgut von Klonen und Klonmischungen

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, S. 4718 u. 4719

... (nicht darstellbares Muster eines Stammzertifikates für Vermehrungsgut von Klonen und Klonmischungen)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.