§ 104 FFG — Bonus für inklusive Werbemaßnahmen
Die Filmförderungsanstalt kann auf Antrag einen Bonus in Höhe von bis zu 5 000 Referenzpunkten gewähren, wenn die Barrierefreiheit des Films in besonderer Weise oder in besonderem Maße beworben wurde. Näheres regelt eine Richtlinie gemäß § 11.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.