Anlage 7 EEMD-ZVAnl II — zum EETS-Zulassungsvertrag

(Fundstelle: BAnz AT 29.10.2021 V2)

Glossar

BegriffDefinition

Abschnittsbezogene ErhebungsdatenAbschnittsbezogene Erhebungsdaten resultieren aus der Erkennung mautpflichtiger Streckenabschnitte.

AnbieterRechtsperson, die den Nutzern durch einen Vertrag Zugang zu mehreren mautpflichtigen Streckennetzen gewährt, die Maut des Mautschuldners an die für die Erhebung der Maut in Bund und Ländern zuständige Behörde zahlt und im Mitgliedstaat registriert ist, in dem sie ihren Sitz oder eine ständige Niederlassung hat.

Auskehr der MautBezeichnet die Abführung von streckenbezogenen Mauteinnahmen vom Anbieter an den Mauterheber.

BankgarantieZahlungsgarantie einer Bank, mit der diese die finanzielle Absicherung ihres Kunden, für einen eventuellen Schaden einzustehen, übernimmt.

BDSGBundesdatenschutzgesetz

Benannte StelleSiehe notifizierte Stelle

BetreibergesellschaftAls Betreibergesellschaft nach den Vorschriften des BFStrMG wurde in Deutschland die Toll Collect GmbH mit der Mitwirkung an der Erhebung der Maut für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen durch schwere Nutzfahrzeuge nach § 4 Absatz 3 Satz 1 BFStrMG beauftragt.

Betreiber des MautsystemsSiehe Betreibergesellschaft

BFStrMGBundesfernstraßenmautgesetz

BGBBürgerliches Gesetzbuch

BordgerätAuch: Fahrzeuggerät

Der vollständige Satz von Hardware- und Softwarekomponenten, der für die Bereitstellung des EETS erforderlich ist und der für die Sammlung, Speicherung und Verarbeitung sowie den Fernempfang und die Fernübertragung von Daten in einem Fahrzeug eingebaut ist oder mitgeführt wird.

DSRCAbkürzung für Dedicated Short Range Communication, steht für Nahbereichskommunikation

EETSAbkürzung für European Electronic Toll Service. Steht für Europäischer Elektronischer Mautdienst (EEMD).

EETS-AnbieterSiehe Anbieter

EETS-Gebiet BFStrMGGebiet des EETS in Deutschland, in dem Maut auf Grundlage des BFStrMG erhoben wird.

EETS-RegisterAuch: Mautdienstregister.

Nationales elektronisches Mautregister zum EETS gemäß Artikel 21 der Richtlinie (EU) 2019/520 und § 21 MautSysG.

ErfassungsquoteMaß für die Qualität der Mauterhebung im EETS-Gebiet BFStrMG gemäß EETS-Zulassungsvertrag Anlage 5

EU-DSGVOEuropäische Datenschutz-Grundverordnung

Europäischer elektronischer MautdienstDeutsche Übersetzung für European Electronic Toll Service (EETS).

FahrspurVom EETS-Anbieter an den Mauterhebungsdienst übermittelte Positionsdaten

FahrzeuggerätAuch: Bordgerät

FehlvergebührungEine vom Mauterhebungsdienst fehlerhaft durchgeführte Erkennung oder Tarifierung einer Befahrung durch ein mautpflichtiges Fahrzeug

GebrauchstauglichkeitFähigkeit von im EETS integrierten Interoperabilitätskomponenten, während des Betriebs in Verbindung mit dem System des Mauterhebers ein bestimmtes Leistungsniveau zu erreichen und aufrechtzuerhalten. Dies entspricht der Erfüllung der technischen Vorgaben, die in den Vorgaben für das EETS-Gebiet definiert sind.

GebrauchstauglichkeitsbescheinigungBescheinigung über das Vorliegen der Gebrauchstauglichkeit. Die Gebrauchstauglichkeitsbescheinigung wird durch den Mauterheber oder eine benannte Stelle ausgestellt.

KapitalintakthalteerklärungVerpflichtung der Gesellschafter eines Unternehmens, gesamt- und einzelschuldnerisch weiteres Eigenkapital bereitzustellen.

MautGebühr für die Benutzung des mautpflichtigen Streckennetzes durch schwere Nutzfahrzeuge auf der Grundlage des BFStrMG

MautbetreiberSiehe Betreibergesellschaft

MautbuchungsnachweisEin Mautbuchungsnachweis enthält Informationen zu einer mautpflichtigen Fahrt eines Nutzers

MauterheberEnglisch: Toll Charger

Instanz, welche die Einnahmen aus der Straßenmaut beansprucht. In Deutschland übernimmt diese Rolle das BALM. Die Toll Collect GmbH ist mit Teilen dieser Rolle beliehen.

MauterhebungsdienstDer vom nationalen Mautbetreiber im Auftrag des Mauterhebers betriebene Mauterhebungsdienst (MED) führt basierend auf den von EETS-Anbietern übermittelten GNSS-Fahrspuren und Fahrzeugparametern die Erkennung, Tarifierung und Fahrtenbildung von Befahrungen des mautpflichtigen Streckennetzes durch.

Mautpflichtiges StraßennetzMautpflichtige Bundesautobahnen und Bundesstraßen gemäß BFStrMG

MautschuldnerSiehe Nutzer

MautSysGMautsystemgesetz

Nationaler MautbetreiberSiehe Betreibergesellschaft

Nationales duales MauterhebungssystemUmfasst alle Einrichtungen und Prozesse des Betreibers gemäß § 4 Absatz 3 BFStrMG zur Erhebung der Maut im gesamten mautpflichtigen Streckennetz im Geltungsbereich des BFStrMG.

Notifizierte StelleVom Mitgliedsstaat benannte notifizierte Stelle mit den in der Durchführungsverordnung (EU) 2020/204 beschriebenen Aufgaben und Zuständigkeiten.

NutzerNatürliche oder juristische Person, die mit einem EETS-Anbieter einen Vertrag schließt, um Zugang zum EETS zu erhalten.

NutzerlistenDie Nutzerliste wird von jedem EETS-Anbieter an den Mauterheber in periodischen Abständen übertragen. Sie enthält die User-IDs zu den Fahrzeugen, die aktuell bei dem EETS-Anbieter registriert und im EETS-Gebiet BFStrMG mautpflichtig sind.

NutzerreferenzflotteDie Nutzerreferenzflotte ist eine vom EETS-Anbieter ausgewählte Gruppe seiner Nutzer, die grundsätzlich aus Transportunternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs besteht. Der EETS-Anbieter kann eine Nutzerreferenzflotte bereitstellen, die wirkbetriebskonform Befahrungen durchführt und für die Maut im EETS-Gebiet BFStrMG erhoben wird.

RückwirkungsfreiheitDas Mautdienst-Teilsystem des EETS-Anbieters und seine Systeme, Komponenten, Anlagen und Einrichtungen müssen so spezifiziert, entwickelt und betrieben werden, dass sie nicht durch andere Geräte oder Funkanwendungen gestört werden können und ihrerseits nicht andere Geräte oder Funkanwendungen stören.

SperrlisteDie Sperrliste ist eine vom EETS-Anbieter an den Mauterheber zu übermittelnde Liste seiner gesperrten Bordgeräte.

Englisch: Blocklist

TeilsystemAuch: Mautdienst-Teilsystem

Ein Teilsystem umfasst Einrichtungen und Prozesse zur Erhebung der Maut.

Verfahren zur Feststellung der GebrauchstauglichkeitSumme aller Aktivitäten des Mauterhebers, eines EETS-Anbieters und gegebenenfalls einer benannten Stelle, die erforderlich sind, um für das technische System des EETS-Anbieters den Nachweis der Gebrauchstauglichkeit zu erbringen.

VermittlungsstelleVermittlungsstelle nach Artikel 11 der Richtlinie (EU) 2019/520 und § 28 MautSysG mit der Aufgabe, die Vermittlung bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Zulassung nach § 10 MautSysG und der beschränkten Zulassung nach § 11 MautSysG zu erleichtern.

Vorgaben für das EETS-Gebiet BFStrMGDurch die „Verordnung über die Vorgaben für das EETS-Gebiet Bundesfernstraßenmautgesetz (EEMD-Gebietsvorgabenverordnung – GVV)“ verbindlich erlassene Vorgaben für das EETS-Gebiet BFStrMG. Diese umfassen:

wirtschaftliche Vorgaben

finanzielle Vorgaben

Vorgaben zu Abrechnungswesen, Zahlungs- und Fakturierungsgrundsätzen

technisch-organisatorische Vorgaben

Vorgaben zum Zusammenwirken der Teilsysteme des EETS-Anbieters und des Mauterhebers

Vorgaben zu Mauterhebung, Kontrolle und Überwachung

Vorgaben zu Qualitätsanforderungen

VwVfGVerwaltungsverfahrensgesetz

ZulassungsverfahrenSumme aller Aktivitäten des Mauterhebers und eines EETS-Anbieters, die erforderlich sind, um den Zulassungsvertrag abzuschließen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.