§ 18 DirektZahlDurchfV — Referenzanteil

Aus der Berechnung der Flächen mit Dauergrünland nach Artikel 45 Absatz 2 Unterabsatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 werden die in Artikel 43 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 639/2014 bezeichneten Flächen in dem danach zulässigen Umfang ausgenommen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.