§ 12 DeuFöV — Basisberufssprachkurse
Die Basisberufssprachkurse dienen der Erreichung
1.
des Sprachniveaus B 2, ausgehend vom Niveau B 1 oder
2.
des Sprachniveaus C 1, ausgehend vom Niveau B 2 oder
3.
des Sprachniveaus C 2, ausgehend vom Niveau C 1des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.