§ 12 DeuFöV — Basisberufssprachkurse

Die Basisberufssprachkurse dienen der Erreichung

1.

des Sprachniveaus B 2, ausgehend vom Niveau B 1 oder

2.

des Sprachniveaus C 1, ausgehend vom Niveau B 2 oder

3.

des Sprachniveaus C 2, ausgehend vom Niveau C 1des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.