§ 27 DeuFöV — Monitoring-Bericht
Das Bundesamt erstellt einen Monitoring-Bericht nach den Vorgaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und übermittelt ihm diesen Bericht. Der Bericht enthält ausschließlich aggregierte statistische Auswertungen, die zur Steuerung und Auswertung der Maßnahmen der berufsbezogenen Deutschsprachförderung notwendig sind.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.