Anlage 31 BWO — (zu § 75 Absatz 5)
(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 283, S. 51 - 63)
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.