Anlage 11 BWO — (zu § 28 Abs. 3 und § 45 Abs. 4)

(Fundstelle des Originaltextes: Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 19;

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Vorderseite des Wahlbriefumschlags

hellrot (maschinenlesbar)

Ausgabestelle: ............................................................................................

                                                (Gemeindebehörde, Ort)

Wahlschein-Nr.:

Unentgeltliche

Beförderung in

Deutschland

durch

______________________________________________________

Wahlbezirk: ..................................................................................................

Wahlbrief

An

...............................................................................

...............................................................................

...............................................................................

Rückseite des Wahlbriefumschlags

In diesen Wahlbriefumschlag

müssen Sie einlegen

1.den Wahlschein

und

2.den verschlossenen weißen Stimmzettelumschlag

mit dem darin befindlichen Stimmzettel.

Sodann den Wahlbriefumschlag zukleben.

Den Wahlbrief so rechtzeitig versenden, dass er spätestens

am Wahltag bis 18:00 Uhr bei dem auf der Vorderseite angegebenen

Empfänger eingeht!

Der Wahlbrief kann auch dortabgegeben werden.

Die Versendung durch ………………… innerhalb der Bundesrepublik

Deutschland ist unentgeltlich.

____________________

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.