§ 65 BVerfGGO 2015

Für das Allgemeine Register handelt die Abteilungsleitung „Justizverwaltung“ im Auftrag des Gerichts. Sie wird durch zeichnungsbefugte Referentinnen und Referenten für das Allgemeine Register unterstützt, die die Befähigung zum Richteramt haben müssen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.