§ 67 BVerfGGO 2015
Die Richterinnen und Richter tragen in der mündlichen Verhandlung eine Robe mit Barett.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.