§ 8 BuTMedAusbV — Prüfungsbereiche
Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Audiovisuelle Medienprodukte vorbereiten und herstellen und
2.
Produktionssysteme in Betrieb nehmen und bedienen.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.