§ 13 BuTMedAusbV — Prüfungsbereiche
Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Realisieren eines Bild- und Tonproduktes,
2.
Wahlqualifikationen,
3.
Bild- und Tonproduktion sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.