§ 20 BuTMedAusbV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. August 2020 in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft

1.

die Verordnung über die Berufsausbildung zum Mediengestalter Bild und Ton/zur Mediengestalterin Bild und Ton vom 26. Mai 2006 (BGBl. I S. 1271) und

2.

die Verordnung über die Berufsausbildung zum Film- und Videoeditor/zur Film- und Videoeditorin vom 29. Januar 1996 (BGBl. I S. 125).

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.