§ 4 BRGO 2025 — Ausweise, Fahrkarten

(1) Jedes Mitglied erhält vom Bundesrat einen Ausweis über seine Eigenschaft als Bundesratsmitglied. Die Mitglieder des Bundesrates erhalten außerdem Fahrkarten für die Deutsche Bahn AG.

(2) Ausweise und Fahrkarten sind eine Woche nach Erlöschen der Mitgliedschaft zurückzugeben.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.