§ 1 BPrDGrUnifAnO — Dienstgradbezeichnungen

Die Soldatinnen und Soldaten führen die Dienstgradbezeichnungen nach Anlage 1.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.