Inhaltsübersicht Biokraft-NachV

Teil 1

Allgemeine Bestimmungen

§  1Anwendungsbereich

§  2Begriffsbestimmungen

Teil 2

Nachhaltigkeitsanforderungen

§  3Anerkennung von Biokraftstoffen

§  4Anforderungen an landwirtschaftliche Biomasse

§  5Anforderungen an forstwirtschaftliche Biomasse

§  6Treibhausgaseinsparung

Teil 3

Nachweis

Abschnitt 1

Allgemeine Bestimmungen

§  7Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen

Abschnitt 2

Nachhaltigkeitsnachweise

§  8Anerkannte Nachweise

§  9Ausstellung von Nachhaltigkeitsnachweisen

§ 10Ausstellung auf Grund von Massenbilanzsystemen

§ 11Lieferung auf Grund von Massenbilanzsystemen

§ 12Inhalt und Form der Nachhaltigkeitsnachweise

§ 13Folgen fehlender oder nicht ausreichender Angaben

§ 14Anerkannte Nachhaltigkeitsnachweise auf Grund der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung

§ 15Weitere anerkannte Nachhaltigkeitsnachweise

§ 16Nachhaltigkeits-Teilnachweise

§ 17Unwirksamkeit von Nachhaltigkeitsnachweisen

Abschnitt 3

Zertifikate für

Schnittstellen und Lieferanten

§ 18Anerkannte Zertifikate

§ 19Ausstellung von Zertifikaten

§ 20Inhalt der Zertifikate

§ 21Folgen fehlender Angaben

§ 22Gültigkeit der Zertifikate

§ 23Anerkannte Zertifikate auf Grund der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung

§ 24Weitere anerkannte Zertifikate

Abschnitt 4

Zertifizierungsstellen

Unterabschnitt 1

Anerkennung von Zertifizierungsstellen

§ 25Anerkannte Zertifizierungsstellen

§ 26Anerkennung von Zertifizierungsstellen

§ 27Verfahren zur Anerkennung von Zertifizierungsstellen

§ 28Inhalt der Anerkennung

§ 29Erlöschen der Anerkennung

§ 30Widerruf der Anerkennung

Unterabschnitt 2

Aufgaben der Zertifizierungsstellen

§ 31Führen von Verzeichnissen

§ 32Kontrolle der Schnittstellen und Lieferanten

§ 33Kontrolle des Anbaus

§ 34Kontrolle der Entstehungsbetriebe von Abfällen und Reststoffen

§ 35Mitteilungen und Berichte über Kontrollen

§ 36Weitere Berichte und Mitteilungen

§ 37Aufbewahrung, Umgang mit Informationen

Unterabschnitt 3

Überwachung von Zertifizierungsstellen

§ 38Kontrollen und Maßnahmen

Unterabschnitt 4

Weitere anerkannte Zertifizierungsstellen

§ 39Anerkannte Zertifizierungsstellen auf Grund der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung

§ 40Weitere anerkannte Zertifizierungsstellen

Unterabschnitt 5

Vorläufige Anerkennung

§ 41Vorläufige Anerkennung von Zertifizierungsstellen

Teil 4

Zentrales Register

§ 42Register Biokraftstoffe

§ 43Datenabgleich

Teil 5

Datenverarbeitung,

Berichtspflichten, behördliches Verfahren

§ 44Auskunftsrecht der zuständigen Behörde

§ 45Berichtspflicht der zuständigen Behörde

§ 46Datenübermittlung

§ 47Zuständigkeit

§ 48Verfahren vor der zuständigen Behörde

§ 49Muster und Vordrucke

§ 50Informationsaustausch

Teil 6

Ordnungswidrigkeiten

§ 51Ordnungswidrigkeiten

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.