Inhaltsübersicht 37. BImSchV
Teil 1
Allgemeiner Teil
§ 1Anwendungsbereich
§ 2Begriffsbestimmungen
Teil 2
Anforderungen an erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs
§ 3Anrechenbarkeit von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs
§ 4Anerkennung von Strom, der über einen Direktanschluss von Stromerzeugungsanlagen bezogen wird
§ 5Anerkennung von Strom aus dem Netz
§ 6Zusätzliche Stromerzeugung
§ 7Zeitliche Korrelation
§ 8Geografische Korrelation
§ 9Anerkennung von Strom aus dem Netz in Sonderfällen
§ 10Treibhausgaseinsparungen
§ 11Mitverarbeitung von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs
Teil 3
Anforderungen an mitverarbeitete biogene Öle und biogenen Wasserstoff
§ 12Anrechenbarkeit von mitverarbeiteten biogenen Ölen
§ 13Anrechenbarkeit von biogenem Wasserstoff
Teil 4
Nachweise
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 14Anerkannte Nachweise
§ 15Vorlage der Nachweise
Abschnitt 2
Nachweise für die Anrechenbarkeit von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs
§ 16Ausstellung von Nachweisen
§ 17Inhalt und Form der Nachweise
§ 18Dokumentation der Lieferung in Massenbilanzsystemen
§ 19Anforderungen an Massenbilanzsysteme
§ 20Fehlende oder nicht ausreichende Angaben
§ 21Weitere anerkannte Nachweise
§ 22Teilnachweise
§ 23Unwirksamkeit von Nachweisen
Abschnitt 3
Zertifikate für Schnittstellen und Lieferanten von erneuerbaren Kraftstoffen nicht
biogenen Ursprungs
§ 24Anerkannte Zertifikate
§ 25Ausstellung von Zertifikaten
§ 26Inhalt der Zertifikate
§ 27Unwirksamkeit von Zertifikaten
§ 28Gültigkeit der Zertifikate
§ 29Weitere anerkannte Zertifikate
Abschnitt 4
Zertifizierungsstellen
Unterabschnitt 1
Anerkennung von Zertifizierungsstellen
§ 30Anerkannte Zertifizierungsstellen
§ 31Anerkennung von Zertifizierungsstellen
§ 32Verfahren zur Anerkennung
§ 33Inhalt der Anerkennung
§ 34Erlöschen der Anerkennung
§ 35Widerruf der Anerkennung
§ 36Weitere anerkannte Zertifizierungsstellen
Unterabschnitt 2
Aufgaben von Zertifizierungsstellen
§ 37Führen von Verzeichnissen
§ 38Kontrolle von Schnittstellen und Lieferanten
§ 39Mitteilungen und Berichte über Kontrollen
§ 40Weitere Berichte und Mitteilungen
§ 41Aufbewahrung, Umgang mit Informationen
Unterabschnitt 3
Überwachung von Zertifizierungsstellen
§ 42Überwachung und Maßnahmen
Unterabschnitt 4
Vorläufige Anerkennung
§ 43Vorläufige Anerkennung von Zertifizierungsstellen
Teil 5
Zentrales Register und elektronische Datenbank
§ 44Register für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs
§ 45Datenabgleich
Teil 6
Datenverarbeitung, Berichtspflichten, behördliches Verfahren
§ 46Auskunftsrecht der zuständigen Behörde
§ 47Evaluierung und Bestandsschutz
§ 48Datenübermittlung
§ 49Zuständigkeiten
§ 50Verfahren vor der zuständigen Behörde
§ 51Muster und Vordrucke
§ 52Informationsaustausch
§ 53Übergangsvorschrift
§ 54Inkrafttreten, Außerkrafttreten
AnlageAnpassungsfaktoren für die Antriebseffizienz
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.