§ 24 37. BImSchV — Anerkannte Zertifikate

Anerkannte Zertifikate sind

1.

Zertifikate, die nach § 25 ausgestellt worden sind, und

2.

Zertifikate nach § 29.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.