§ 23a 2. DV-BEG — Anrechnung von überzahlten Rentenbeträgen auf Ansprüche nach § 41 BEG
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.