Inhaltsübersicht BEG

ERSTER ABSCHNITT

 
Allgemeine Vorschriften
 

 
 
Erster Titel: Anspruch auf Entschädigung
§§ 1 bis 12a

 
 
Zweiter Titel: Übergang und Übertragung des Anspruchs auf Entschädigung
§§ 13 und 14

ZWEITER ABSCHNITT

 
Schadenstatbestände
 

 
 
Erster Titel: Schaden an Leben
§§ 15 bis 27

 
 
Zweiter Titel: Schaden an Körper oder Gesundheit
§§ 28 bis 42

 
 
Dritter Titel: Schaden an Freiheit
 

 
 
I.
Freiheitsentziehung
§§ 43 bis 46

 
 
II.
Freiheitsbeschränkung
§§ 47 bis 50

 
 
Vierter Titel: Schaden an Eigentum
§§ 51 bis 55

 
 
Fünfter Titel: Schaden an Vermögen
§§ 56 bis 58

 
 
Sechster Titel: Schaden durch Zahlung von Sonderabgaben, Geldstrafen, Bußen und Kosten
§§ 59 bis 63

 
 
Siebenter Titel: Schaden im beruflichen und im wirtschaftlichen Fortkommen
 

 
 
I.
Grundsatz
§ 64

 
 
II.
Schaden im beruflichen Fortkommen
 

 
 
 
1.
Begriff
§ 65

 
 
 
2.
Selbständige Berufe
§§ 66 bis 86

 
 
 
3.
Unselbständige Berufe
 

 
 
 
 
A.
Privater Dienst
§§ 87 bis 98

 
 
 
 
B.
Öffentlicher Dienst
 

 
 
 
 
 
a)
Gemeinsame Vorschriften
§§ 99 bis 101

 
 
 
 
 
b)
Beamte
§§ 102 bis 107

 
 
 
 
 
c)
Berufssoldaten
§ 108

 
 
 
 
 
d)
Angestellte und Arbeiter
§§ 109 und 110

 
 
 
 
 
e)
Nichtbeamtete außerordentliche Professoren und Privatdozenten an den wissenschaftlichen Hochschulen
§ 111

 
 
 
 
C.
Dienst bei Religionsgesellschaften
§ 112

 
 
 
4.
Schädigung in selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit
§ 113

 
 
 
5.
Nichtaufnahme einer Erwerbstätigkeit trotz abgeschlossener Berufsausbildung
§§ 114 und 114a

 
 
 
6.
Schaden in der Ausbildung
§§ 115 bis 119

 
 
 
7.
(weggefallen)
§§ 120 bis 122

 
  
 
7.
Höchstbetrag der Kapitalentschädigung
§§ 123 bis 125

 
 
 
8.
Zusammentreffen mit Ansprüchen nach den Rechtsvorschriften zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes
§ 125a

 
 
 
9.
Ermächtigung der Bundesregierung zum Erlaß von Rechtsverordnungen
§ 126

 
 
III.
Schaden im wirtschaftlichen Fortkommen
 

 
 
 
1.
Schaden an einer Versicherung außerhalb der Sozialversicherung
§§ 127 bis 133

 
 
 
2.
Versorgungsschäden
§§ 134 bis 137

 
 
 
3.
Schaden in der Sozialversicherung
§ 138

 
 
 
4.
Schaden in der Kriegsopferversorgung
§ 139

 
 
IV.
Gemeinsame Vorschriften über Vererblichkeit und Übertragbarkeit
§ 140

 
 
Achter Titel: Soforthilfe für Rückwanderer
§ 141

 
 
Neunter Titel: Krankenversorgung
§§ 141a bis 141c

 
 
Zehnter Titel: Zusammentreffen von Ansprüchen auf Entschädigung für Schaden an Leben, Schaden an Körper oder Gesundheit und Schaden im beruflichen Fortkommen
 

 
 
1.
Zusammentreffen von zwei Ansprüchen
§§ 141d bis 141f

 
 
2.
Zusammentreffen von drei Ansprüchen
§§ 141g und 141h

 
 
3.
Zusammentreffen von vier Ansprüchen
§ 141i

 
 
4.
Anwendbarkeit in den Fällen der §§ 41, 41a, 110, 112, 114 und 114a
§ 141k

DRITTER ABSCHNITT

 
Besondere Vorschriften für juristische Personen, Anstalten oder Personenvereinigungen
§§ 142 bis 148a

VIERTER ABSCHNITT

 
Besondere Gruppen von Verfolgten
 

 
 
Erster Titel: Grundsatz
§ 149

 
 
Zweiter Titel: Verfolgte aus den Vertreibungsgebieten
§§ 150 bis 159a

 
 
Dritter Titel: Staatenlose und Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention
§§ 160 bis 166

 
 
Vierter Titel: Gemeinsame Vorschriften
§§ 166a bis 166c

FÜNFTER ABSCHNITT

 
(weggefallen)
§§ 167 bis 168

SECHSTER ABSCHNITT

 
Befriedigung der Entschädigungsansprüche
§§ 169 bis 170

SIEBENTER ABSCHNITT

 
Härteausgleich
§ 171

ACHTER ABSCHNITT

 
Verteilung der Entschädigungslast
§ 172

NEUNTER ABSCHNITT

 
Entschädigungsorgane und Verfahren
 

 
 
Erster Titel: Entschädigungsorgane
§§ 173 und 174

 
 
Zweiter Titel: Gemeinsame Verfahrensvorschriften
§§ 175 bis 183

 
 
Dritter Titel: Entschädigungsbehörden
§§ 184 bis 207

 
 
Vierter Titel: Entschädigungsgerichte
§§ 208 bis 227

 
 
Fünfter Titel: Verfahrensvorschriften für den Anspruch auf Krankenversorgung
§§ 227a bis 227d

ZEHNTER ABSCHNITT

 
Übergangs- und Schlußvorschriften
§§ 228 bis 241

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.