Inhaltsübersicht BattDG

Teil 1Allgemeine Vorschriften

§ 1Zweck des Gesetzes

§ 2Anwendungsbereich des Gesetzes

§ 3Ergänzende Begriffsbestimmungen

Teil 2Bewirtschaftung von Altbatterien

Kapitel 1Vertrieb von Batterien

§ 4Verkehrsverbote

§ 5Registrierung der Hersteller

Kapitel 2Rücknahme von Altbatterien

Abschnitt 1Pflichten des Endnutzers

§ 6Pflichten des Endnutzers

Abschnitt 2Organisationen für Herstellerverantwortung

§ 7Pflichten der Hersteller

§ 8Zulassung von Organisationen für Herstellerverantwortung

§ 9Sicherheitsleistung

§ 10Berücksichtigung ökologischer Kriterien bei der Beitragsbemessung

§ 11Pflichten der Organisationen für Herstellerverantwortung

§ 12Wegfall einer Organisation für Herstellerverantwortung

Abschnitt 3Rücknahme von Gerätealtbatterien und LV-Altbatterien

§ 13Sammelziele

§ 14Rücknahmepflichten der Händler

§ 15Annahmepflicht der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

§ 16Mitwirkung von freiwilligen Sammelstellen

§ 17Überlassungspflichten Dritter

Abschnitt 4Rücknahme von Starter-, Industrie- und Elektrofahrzeugbatterien

§ 18Rücknahmepflichten der Händler

§ 19Pfandpflicht für Starterbatterien

§ 20Mitwirkung von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern

§ 21Überlassungspflichten Dritter

§ 22Meldung zur Zuweisung an Organisationen für Herstellerverantwortung

Kapitel 3Behandlungspflichten

§ 23Behandlung und Beseitigung

Kapitel 4Informationspflichten

§ 24Informationspflichten der Händler

§ 25Informationspflichten der Organisationen für Herstellerverantwortung

Kapitel 5Mitteilungspflichten

§ 26Mitteilungspflichten der Organisationen für Herstellerverantwortung

§ 27Mitteilungspflichten ausgewählter Abfallbewirtschafter

§ 28Mitteilungspflichten öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

§ 29Mitteilungspflichten von Abfallbewirtschaftern, die Altbatterien behandeln, und Recyclingbetreibern

Kapitel 6Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörden

Abschnitt 1Zuständige Behörde nach Kapitel VIII der Verordnung (EU) 2023/1542

§ 30Zuständige Behörde nach Kapitel VIII der Verordnung (EU) 2023/1542

§ 31Aufgaben der zuständigen Behörde im Zusammenhang mit der Registrierung und Zulassung

§ 32Weitere Aufgaben der zuständigen Behörde

§ 33Befugnisse der zuständigen Behörde

§ 34Vollständig automatisierter Erlass von Verwaltungsakten

Abschnitt 2Altbatteriekommission

§ 35Einrichtung, Aufgaben und Verfahren

§ 36Besetzung und Benennung

Abschnitt 3Beleihung

§ 37Ermächtigung zur Beleihung

§ 38Aufsicht über die Beliehene

§ 39Beendigung der Beleihung

Kapitel 7Beauftragung Dritter, Vollzug

§ 40Beauftragung Dritter und Bevollmächtigung

§ 41Vollzug

Teil 3Beteiligung von Bundesbehörden

an Verfahren zur Änderung von Beschränkungen für Stoffe

§ 42Beteiligung der Bundesbehörden an Beschränkungsverfahren für Stoffe

Teil 4Konformitätsbewertung

Kapitel 1Bestimmungen über die notifizierende Behörde

§ 43Notifizierende Behörde

§ 44Aufgaben der notifizierenden Behörde

§ 45Aufgaben und Befugnisse der Akkreditierungsstelle

Kapitel 2Notifizierungsverfahren

§ 46Anträge auf Notifizierung, Erteilung der Befugnis

§ 47Einspruch gegen Entscheidungen notifizierter Stellen

§ 48Sprache der Anleitungen, der Informationen und der EU-Konformitätserklärungen

Kapitel 3Überwachung

§ 49Unterrichtung bei Nichtkonformität einer Batterie

§ 50Maßnahmen bei Nichtkonformität einer Batterie in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

§ 51Unterrichtung bei Risiken trotz Konformität einer Batterie

Teil 5Sorgfaltspflichten in der Lieferkette

§ 52Zuständige Behörde für die Durchführung von Kapitel VII der Verordnung (EU) 2023/1542

§ 53Aufgaben der zuständigen Behörde und Eingriffsbefugnisse

§ 54Tätigwerden der zuständigen Behörde

§ 55Datenübermittlung an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

§ 56Auskunftspflichten

§ 57Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten

§ 58Zwangsgeld

Teil 6Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 59Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

Teil 7Bußgeldvorschriften, Schlussbestimmungen

§ 60Bußgeldvorschriften

§ 61Zuständige Verwaltungsbehörde

§ 62Einziehung

§ 63Geändertes Unionsrecht

§ 64Übergangsvorschriften

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.