Inhaltsübersicht BAPostG

Abschnitt 1

 Errichtung

§ 1Errichtung, Rechtsform, Sitz

§ 2Aufsicht

Abschnitt 2

 Aufgaben

§ 3Aufgaben

Abschnitt 3

 Organisation

§ 4Leitung

§ 5Verwaltungsrat

§ 6Einspruch gegen Beschlüsse des Verwaltungsrats

§ 7Genehmigungen

§ 8(weggefallen)

Abschnitt 4

 Postbeamtenversorgungskasse

§ 9Grundsätze

§ 10Wirtschaftsführung, Rechnungslegung

§ 11Rechtsnachfolge des Bundes-Pensions-Service für Post und Telekommunikation e. V.

§ 12Überleitung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Bundes-Pensions-Service für Post und Telekommunikation e. V.

§ 13Überleitung der Beamtinnen und Beamten

Abschnitt 5

 Dienstrechtliche Aufgaben

§ 14Prüfungen bei Disziplinarverfahren, Entlassungen und Zurruhesetzungen

§ 15Ausübung der dienstrechtlichen Befugnisse bei Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern aus dem Bereich der früheren Deutschen Bundespost

§ 16Beihilfebearbeitung

§ 17Ausübung der dienstrechtlichen Befugnisse bei der Auflösung von Postnachfolgeunternehmen

§ 18(weggefallen)

Abschnitt 6

 Wirtschaftsführung

§ 19Finanzierung

§ 20Wirtschaftsplan

§ 21Rechnungslegung

§ 22Prüfung und Entlastung der Präsidentin oder des Präsidenten

Abschnitt 7

 Personal

§ 23Beamtinnen und Beamte, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

§ 24Überleitungsmaßnahmen für das Personal

§ 25Vorübergehende geringerwertige Verwendung

Abschnitt 8

 Soziale Aufgaben

§ 26Betriebliche Sozialeinrichtungen

 Unterabschnitt 1

  Verwaltung der Postbeamtenkrankenkasse

§ 26aOrgane

§ 26bVorstand, Verwaltungsrat

§ 26cSatzung

§ 26dAufgaben

 Unterabschnitt 2

  Wirtschaftsführung der Postbeamtenkrankenkasse

§ 26eWirtschaftsplan

§ 26fGrundsätze der Beitragsgestaltung

§ 26gBeiträge in der Grundversicherung

§ 26hAusgleichsfonds

§ 26iSonstige Einnahmen

§ 26jFreistellung der Bundesrepublik Deutschland

§ 26kVerteilung des Verwaltungsaufwands, Verordnungsermächtigung

§ 26lBeihilfebearbeitung für andere Stellen

 Unterabschnitt 3

  Wohnungsfürsorge

§ 27Wohnungsfürsorge

Abschnitt 9

 Übergangsregelungen

§ 28Übergangsregelung im Sozialwesen

§ 29Vermögensübergang

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.