Anlage 5 AWV — (zu den §§ 67 und § 70 Absatz 1 Nummer 2)ZABILC1 Zahlungen für Dienstleistungen, Transit, Direktinvestitionen, Kapitalverkehr (einschließlich Wertpapier- und Zinserträge) im Außenwirtschaftsverkehr nach den §§ 67 ff. der Außenwirtschaftsverordnung
(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 411, S. 26)
Meldeinhalte
Angaben zum Meldepflichtigen
Angaben zum Einreicher
Kontaktdaten für Rückfragen
Meldedatum
Die Zahlungsinformationen sind nach folgenden Merkmalen zu gliedern:
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Transaktionsrichtung
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Kennzahl laut Leistungsverzeichnis
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Zahlungszweck
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Betrag
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Land
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Verrechnungskennzeichen (außer für Wertpapier- und Zinserträge)
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ISIN (Kapitalverkehr)
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Bezeichnung des Wertpapieres (Kapitalverkehr)
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Stückzahl (Kapitalverkehr)
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Warencode (Transitverkehr)
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Warenbezeichnung (Transitverkehr)
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.