Anlage 4 AWV — (zu § 66)AUSWIB1 Bestandsmeldungen der Forderungen und Verbindlichkeiten im Außenwirtschaftsverkehr nach den §§ 66 ff. der Außenwirtschaftsverordnung
(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 411, S. 23 - 25)
Meldeinhalte
Angaben zum Meldepflichtigen
Angaben zum Einreicher
Kontaktdaten für Rückfragen
Meldedatum
Liste der Forderungen und Verbindlichkeiten, gegliedert nach:
Sitzland des Schuldners/Gläubigers
Währung der Forderung/Verbindlichkeit (außer für derivative Finanzinstrumente)
Bestandsarten gemäß Bestandsartenverzeichnis
Betrag (in Tausend Euro/fremde Währungen sind in Euro umzurechnen)
Bestandsartenverzeichnis (AUSWI) zur Außenwirtschaftsverordnung der Deutschen Bundesbank für die Zahlungsbilanz
Finanzbeziehungen gegenüber ausländischen Banken (ohne Wertpapiere)
•Forderungen
○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
•Verbindlichkeiten
○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
Finanzbeziehungen gegenüber verbundenen ausländischen Nichtbanken (ohne Wertpapiere)
– gegenüber Unternehmen, die am Meldepflichtigen beteiligt sind
•Forderungen
○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
•Verbindlichkeiten
○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
– gegenüber Unternehmen, an denen der Meldepflichtige beteiligt ist
•Forderungen
○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
•Verbindlichkeiten
○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
– gegenüber Unternehmen, mit denen der Meldepflichtige über einen gemeinsamen Beteiligten verbunden ist
•Forderungen
○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
•Verbindlichkeiten
○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
Finanzbeziehungen gegenüber sonstigen ausländischen Nichtbanken (ohne Wertpapiere)
•Forderungen
○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
•Verbindlichkeiten
○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
Waren- und Dienstleistungsverkehr gegenüber verbundenen ausländischen Nichtbanken
– gegenüber Unternehmen, die am Meldepflichtigen beteiligt sind
•Forderungen
○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
○aus geleisteten Anzahlungen
•Verbindlichkeiten
○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
○aus empfangenen Anzahlungen
– gegenüber Unternehmen, an denen der Meldepflichtige beteiligt ist
•Forderungen
○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
○aus geleisteten Anzahlungen
•Verbindlichkeiten
○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
○aus empfangenen Anzahlungen
– gegenüber Unternehmen, mit denen der Meldepflichtige über einen gemeinsamen Beteiligten verbunden ist
•Forderungen
○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
○aus geleisteten Anzahlungen
•Verbindlichkeiten
○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
○aus empfangenen Anzahlungen
Waren- und Dienstleistungsverkehr gegenüber sonstigen ausländischen Nichtbanken
•Forderungen
○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
○aus geleisteten Anzahlungen
•Verbindlichkeiten
○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
○aus empfangenen Anzahlungen
Derivative Finanzinstrumente gegenüber Ausländern
•Forderungen
○an ausländische Banken
○an ausländische verbundene Nichtbanken
○an ausländische sonstige Nichtbanken
•Verbindlichkeiten
○gegenüber ausländischen Banken
○gegenüber ausländischen verbundenen Nichtbanken
○gegenüber ausländischen sonstigen Nichtbanken
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.