§ 31 AntarktUmwSchProtAG — Verwaltungspläne
Für die Erstellung von Verwaltungsplänen nach Maßgabe des Artikels 5 der Anlage V des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag ist das Umweltbundesamt im Benehmen mit dem Alfred-Wegener-Institut für Polar- und Meeresforschung zuständig.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.