§ 25 AntarktUmwSchProtAG — Feldlager

In Feldlagern erzeugte Abfälle sind soweit irgend möglich zu den Unterstützungsstationen oder -schiffen zur Entsorgung zu bringen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.