§ 20 AntarktUmwSchProtAG — Verbringen von Stoffen und Erzeugnissen
Polystyrolkügelchen, Polystyrolspäne oder ähnlich beschaffenes Verpackungsmaterial sowie Polychlorbiphenyle (PCBs) und Schädlingsbekämpfungsmittel dürfen nicht auf das Land oder das Schelfeis verbracht oder in das Wasser eingebracht werden.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.